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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/200

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Auf Grundlage von § 27 Abs. 1 S. 2 GO i. V. m. § 9 der Hauptsatzung trifft die Ratsversammlung alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben. Nach § 2 Nr. 1a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über städtebauliche Planungen vor.

 

2. Sachdarstellung

Am 14.02.2022 wurde das Wohnraumversorgungskonzept von der Ratsversammlung beschlossen.

 

Das Wohnraumversorgungskonzept beinhaltet Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Schleswiger Wohnungsmarktes. Um die Empfehlungen umzusetzen sind im Wohnraumversorgungskonzept bereits konkrete Instrumente und Maßnahmen benannt. Diese sind in folgenden drei Handlungsfeldern zusammengefasst:

 

  1. Bedarfsorientierte Aktivierung von Flächen für den Wohnungsbau
  2. Sicherung des bezahlbaren Wohnraums
  3. Innen- und Bestandsentwicklung fördern

 

In einem ersten Schritt wurde am 13.02.2023 durch die Ratsversammlung aus dem Handlungsfeld „Sicherung des bezahlbaren Wohnraums“ eine Maßnahme beschlossen (Erhöhung der Quote für den sozialen Wohnungsbau von 10% auf 20%).

 

Ferner wurde durch die Ratsversammlung beschlossen, den Arbeitskreis Wohnen (AK Wohnen) fortzuführen.

 

3. Empfehlung

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den AK Wohnen erstmalig wieder im 1. Quartal 2024 einzuberufen und dann fortlaufend pro Halbjahr mindestens eine Sitzung anzusetzen.

 

Wie in der abgelaufenen Wahlperiode schlägt die Verwaltung pro Fraktion die Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin vor.

 

Ferner empfiehlt die Verwaltung, folgende Institutionen für die Teilnahme am AK Wohnen anzufragen:

 

  • Aus dem Bereich Baufinanzierung:
    • die Nord-Ostsee Sparkasse
    • die VR Bank Nord
    • die VR Bank Schleswig-Mittelholstein
       
  • Aus dem Bereich Wohnungs- und Immobilienwirtschaft:
    • die Schleswiger Wohnungsbaugesellschaften

(Gewoba Nord e.G., Beamtenwohnungsverein e.G., Schleswiger Arbeiterbauverein „Selbsthilfe“ e.G., Wohnungsbaugenossenschaft "Wiederaufbau" Schleswig eG)

  • Jacobsen Immobilien

 

  • Interessensverbände:
    • Haus und Grund Schleswig e.V.
    • die IHK Geschäftsstelle Schleswig
    • Deutscher Mieterbund – Landesverband SH

 

  • Soziale Einrichtungen:
    • Diakonie Schleswig-Holstein – Wohnungslosenhilfe

 

  • Verwaltung:
    • Als Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung werden Herr Völmicke (FB III; Vorsitz) und Herr Kähler (SG Stadtplanung; Protokoll/Geschäftsführung) benannt.

 

Die Verwaltung regt an, dass der AK Wohnen in seinen Sitzungen die Instrumente und Maßnahmen aus den drei Handlungsfeldern des Wohnraumversorgungskonzepts beleuchtet, Vor- und Nachteile, insbesondere den Nutzen für den Wohnungsmarkt in der Stadt Schleswig abwägt und Vorschläge zur Beratung für die Selbstverwaltungsgremien entwickelt.

 

Um die Beratungen des AK Wohnen inhaltlich vorzubereiten, schlägt die Verwaltung vor, für die Sitzungen jeweils Themenblöcke zu bilden und passende Referentinnen und Referenten einzuladen, die in die Themenblöcke einführen.

 

Langfristig ist das Ziel, dass der AK Wohnen sich als beratendes Gremium etabliert, dass die Entwicklungen auf dem Schleswiger Wohnungsmarkt begleitet und zusammen mit Akteuren aus der Stadt, der Verwaltung und den politischen Vertreterinnen und Vertretern diesen fortzuentwickeln und zu gestalten.

 

4. Weiteres Vorgehen

 Werden keine Grundlegenden Bedenken vorgetragen, beabsichtigt die Verwaltung, wie dargestellt zu verfahren.

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