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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/034

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

  1. Aufstellungsbeschluss

Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet östlich des Mühlenbachs, nördlich der Bebauung an der Straße ‚Mühlenredder‘, westlich der St.-Jürgener-Straße und südlich der Bebauung an der Straße ‚Drei Kronen‘ aufzustellen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 15 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 für das Gebiet östlich des Mühlenbachs, nördlich der Bebauung an der Straße ‚Mühlenredder‘, westlich der St.-Jürgener-Straße und südlich der Bebauung an der Straße ‚Drei Kronen‘ und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 3,27 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Die Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnraum ist in Schleswig ungebremst hoch. Mehr noch als die reine Quantität an Wohnraum ist die Schaffung vielfältiger, alters- und soziostrukturell gemischter Stadtbereiche von Bedeutung. Ein besonderer wohnungspolitischer Fokus liegt auf familien- und seniorengerechten Angeboten sowie auf der Bezahlbarkeit des Wohnraums.

Das geplante Wohngebiet an der St.-Jürgener-Straße soll v.a. ein Angebot für bezahlbaren Wohnraum schaffen. Daher sind ganz überwiegend Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ca. 150 Wohnungen in 10 Gebäuden vorgesehen. Die durchschnittliche Wohnungsgröße wird bei ca. 60 m² liegen. Die aktuellen Planungen sehen Wohnungsgrößen zwischen 47 m² und 75 m² vor. Entsprechend der Vorgaben der Stadt Schleswig müssen mindestens 20 % der Wohnungen mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden. Im Westen sind zudem in zwei Reihenhäusern 8 weitere Wohnungen konzipiert.

Großer Wert wird auf eine hohe Aufenthaltsqualität des Wohnumfeldes gelegt. Das neue Quartier soll einen eigenen identitätsstiftenden Charakter sowohl in Bezug auf die städtebauliche als auch auf die hochbauliche Qualität erhalten. 

Die vorhandenen Grünstrukturen sollen überwiegend erhalten und durch begleitende Grünflächen und entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan geschützt werden, um die ökologischen Funktionen im Plangebiet zu erhalten. Zusätzlich ist ein großzügiger Spielplatz im Plangebiet vorgesehen.

Ein ökologisches Entwässerungskonzept, das u.a. auch die Herstellung von Gründächern auf allen Gebäuden vorschreibt sowie ein innovatives Energiekonzept unterstreichen die nachhaltigen Planungsziele für dieses Wohngebiet.

Mit dieser Planung kommt die Stadt Schleswig dem Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach und vermeidet die zusätzliche Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung der vorliegenden Planung.

 

3. Handlungsbedarf

Um die vorgesehene Nachverdichtung planungsrechtlich zu sichern, wird empfohlen, den Aufstellungs- sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Der Vorhabenträger übernimmt die Planungs- und Erschließungskosten. Die Stadt Schleswig trägt keine Kosten.

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Anlagen

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