Der Gemeindewahlausschuss setzt sich nach § 12 Abs. 3 S. 1 i. V. m. § 46 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) aus dem/der Gemeindewahlleiter*in und acht Beisitzer*innen zusammen.
Gemäß § 12 Abs. 1 GKWG ist der/die Bürgermeister*in Gemeindewahlleiter*in, sofern er nicht selbst Wahlbewerber, (stellvertretende) Vertrauensperson für Wahlvorschläge oder Mitglied eines anderen Wahlorgans ist. Selbige Voraussetzungen gelten auch für die Beisitzer*innen des Ausschusses. Der Gemeindewahlleiter hat einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu berufen.
Die Beisitzer*innen sowie deren Stellvertreter*innen werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten von der Ratsversammlung gemäß § 12 Abs. 3 GKWG gewählt. Hierbei sollen die vertretenen politischen Parteien sowie Wählergruppen berücksichtigt werden.
Die Ratsversammlung kann Kraft Gesetz diese Befugnis auch auf den Hauptausschuss übertragen. Gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig ist die Wahl eines Gemeindewahlausschusses durch den Hauptausschuss durchzuführen.
In der Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Schleswig am 07.10.2024 wurde Frau Dr. Julia Pfannkuch zur Gemeindewahlleiterin gewählt.
In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Schleswig am 16.09.2024 wurde der Gemeindewahlausschuss gewählt (beides über Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Schleswig Nr. 12/2024 vom 09.12.2024).
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses dürfen gem. § 55 Abs. 2 GKWG nicht gleichzeitig Bewerber*in, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson sein. Ebenso darf keines der Ausschussmitglieder in mehreren Wahlorganen tätig sein.