Die Stadt Schleswig sucht für die Kommunalwahl am 14.05.2023 noch dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Wer in einem der Wahlvorstände mitwirken und somit ein Stück Demokratie hautnah miterleben möchte, muss am Wahltag wahlberechtigt sein, das heißt:
- mind. 16 Jahre alt
- am Wahltag mind. sechs Wochen in Schleswig eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union
Vorkenntnisse zur Tätigkeit in einem Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Alle Mitglieder erhalten eine Wahlhelferschulung durch das Wahlamt. Insbesondere Erstwählerinnen und Erstwähler sind dazu aufgerufen, sich als Wahlhelfer*in zu engagieren.
Da viele Wahlvorsteher*innen aus den vorangegangenen Wahlen zur Kommunalwahl nicht zur Verfügung stehen, sucht die Stadt Schleswig insbesondere nach Wahlhelfer*innen, die sich bereit erklären, die Leitung eines Wahlvorstandes zu übernehmen.
Aufgaben
Die Aufgaben des Wahlvorstands setzen sich wie folgt zusammen:
Funktion | Aufgaben |
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Wahlvorsteher*in und Stellvertretung |
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Schriftführer*in und Stellvertretung |
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Beisitzer*in |
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Die Wahlvorstände werden tagsüber in zwei Schichten eingeteilt. Ab 18:00 Uhr müssen zur Auszählung der Stimmen die Wahlvorstände vollständig anwesend sein.
Um kurzfristigen Ausfällen entgegenwirken zu können, werden des Weiteren Ersatzwahlhelfer*innen gesucht, die kurzfristig, auch ggf. am Wahltag, auf Abruf zur Verfügung stehen.
Für die Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Wahlvorsteher*innen und deren Stellvertretung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro, alle weiteren Funktionen in Höhe von 40,00 Euro. Das Wahlamt bemüht sich um eine Zuweisung zu einem Wahlraum, die unweit der Wohnung liegt. Hierzu können auch gerne Wünsche geäußert werden, die nach Möglichkeit Berücksichtigung finden.
Sollte Interesse bestehen, freuen wir uns über die Anmeldungen, die persönlich, postalisch oder per E-Mail eingereicht werden können. Zur besseren Planung ist eine zeitnahe Anmeldung wünschenswert.
Wahllokale
Folgende Wahllokale müssen personell besetzt werden:
Wahlkreis | Wahllokal | Anschrift |
001 | Jugendzentrum | Wiesenstraße 5 |
002 | A. P. Møller Skolen | Fjordallee 1 |
003 | St. Jürgen-Schule | Erlenweg 2 |
004 | Klinkerhof | Moldeniter Weg 29 |
005 | Feuerwache Altstadt | Kattenhunder Weg 151 a |
006 | Gallbergschule | Gallberg 47 |
007 | Wilhelminenschule | Lutherstraße 11 |
008 | Kindertagestätte Stadtfeld | Schubystraße 20 |
009 | Hiort Lorenzen Skolen | Königsberger Straße 3 |
010 | Schule Nord | Schützenredder 16 |
011 | Bruno-Lorenzen-Schule | Spielkoppel 6 |
012 | Berufsbildungszentrum | Flensburger Straße 19 b |
013 | Bugenhagenschule | Friedrichstraße 103 |
014 | Feuerwache Friedrichsberg | Karpfenteich 8 |
015 | Dannewerkschule (Mensa) | Erikstraße 50 |
016 | Dannewerkschule (Mensa) | Erikstraße 50 |