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 Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen schriftlich anzumelden. Neugeborene Hunde gelten nach drei Monaten als angeschafft.

  •  Anmeldeformular
  • Der Hund ist mit einem elektronischen Transponder zu kennzeichnen und es sollte eine Haftpflichtversicherung für Haustiere abgeschlossen werden.

 

Die Steuerpflicht endet

  • mit Wegzug,
  • in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht.

Die Meldefrist beträgt 14 Tage.

Vorzulegen sind:

Nach der Anmeldung wird der Bescheid versandt, aus dem die Höhe und Fälligkeit der Steuer hervorgeht. Der Hundesteuerbescheid gilt als Dauerbescheid auch für künftige Zeitabschnitte, solange sich die Berechnungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Steuer nicht ändern.

Die ausgegebene Hundesteuermarke sollte der Hund immer bei sich tragen und ist bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben.

Wo kann der Hund angemeldet werden? Stadt Schleswig, Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig, Raum 130, Frau Sönksen, E-Mail: steuern[at]schleswig.de

Was ist zur Anmeldung vorzulegen? Auszufüllen ist ein Anmeldeformular und ggf. ein SEPA-Lastschriftmandat.

Wann ist der Hund anzumelden? Die Frist zur Anmeldung eines Hundes beträgt 14 Tage ab Anschaffung bzw. Zuzug nach Schleswig.

Muss der Hund abgemeldet werden? Der Hund muss abgemeldet werden nach Abschaffung, Abhandenkommen, nach seinem Eingehen oder bei Wegzug aus Schleswig.

Warum überhaupt Hundesteuer zahlen? Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die ordnungspolitische Zielsetzungen hat und nicht zweckgebunden ist. Sie wird bei der Stadt Schleswig u.a. für die Anbringung von Hundekotbeutel-Stationen mit kostenlosen Beuteln und Abfalleimern auf Grünflächen verwendet.

 

Weitere Informationen:

Hunde die unmittelbar aus dem Tierheim Schleswig aufgenommen werden, können für die Dauer von 24 Monaten eine Steuerbefreiung erlangen. Weitere Tatbestände zur Steuerbefreiung/-ermäßigung können in der Hundesteuersatzung der Stadt Schleswig (Ortsrecht) nachgelesen werden.

Die Hundesteuer ist halbjährlich zum 30.06 und 30.12 fällig. SEPA-Lastschriftmandat.

Rechte und Pflichten eines Hundehalters: Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) sh

Hinweis: Wer seine Hund ausführt, muss dessen Hinterlassenschaften unverzüglich entfernen. Ausnahmen gelten nur für unzugängliche Stellen. Beim Liegenlassen von Hundekot kann das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen.

Service: Zu den Öffnungszeiten werden im Rathaus am Info-Tresen Hundekotbeutel ausgegeben. Diese stehen auch im gesamten Stadtgebiet in Vorratsspendern zur freien Verfügung.