Die Gleichstellungsstelle der Stadt existiert seit 1. Oktober 1991. Wir setzen uns für Chancengleichheit von Frauen und Männern ein.
Die Arbeit basiert auf dem Verfassungsauftrag des Grundgesetzes Artikel 3 Absatz 2
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
sowie auf der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Artikel 6
"Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist die Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie anderer Träger der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer in öffentlichen Beschluss- und Beratungsorganen zu gleichen Anteilen vertreten sind."
Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit folgenden Kompetenzen ausgestattet:
Sie ist
- dem Bürgermeister / der Bürgermeisterin direkt zugeordnet (Stabsstelle),
- in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig,
- redeberechtigt in der Ratsversammlung sowie in allen Ausschüssen,
- in allen Angelegenheiten, die die Belange von Frauen als Einwohnerinnen oder als Mitarbeiterinnen der Verwaltung berühren, so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Anregungen, Vorschläge und sonstigen Stellungnahmen berücksichtigt werden können,
- in der Öffentlichkeitsarbeit selbständig.
- Förderung und Unterstützung des Ausbaus von Kinderbetreuung
- weitere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
- Weiterentwicklung der Betreuten Grundschulen, Mädchen- und Jungenarbeit, Frauentreffs und -gruppen,
- Frauen im Leistungsbezug des SGB XII, Aufrechterhaltung der Angebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind;
- Begleitung des demografischen Wandels
- Ø Aktion „Kein Kind alleine lassen" Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung ist seit 1.04.22 Kerstin Claus. https://beauftragte-missbrauch.de/ueber-uns/die-beauftragte
- Dort finden Kinder und Jugendliche direkten Kontakt zu Beratungsstellen und auch Erwachsene bekommen Informationen, was sie bei sexueller und anderer familiärer Gewalt tun können. Die Seite hat auch einen Bereich für Erwachsene, in dem Interessierte nicht nur Materialien zum Teilen und Verbreiten finden, sondern auch Informationen zum richtigen Verhalten bei einem Verdacht auf sexuelle und andere familiäre Gewalt im Umfeld. https://beauftragte-missbrauch.de/hilfe-und-praeventionsangebote
- Prüfung der Ausschussvorlagen,
- Stellungnahmen zu Anträgen der Fraktionen und Verwaltung,
- Frauenfördermaßnahmen in der Verwaltung, die eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern bei Einstellungen, Beförderungen, Aus- und Fortbildung sichern.
- Einführung von Gender Mainstreaming in allen Bereichen und Ebenen der Verwaltung
- Beachtung von der Thematik Vereinbarkeit Familie und Beruf