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Wo bekomme ich Hilfe?

Das Diakonische Werk unterstützt Sie bei der Wohnungssuche. Vorübergehend können Sie hier auch ein Postfach einrichten lassen, falls Sie keine Postanschrift besitzen.

 

Norderdomstraße 6, 24837 Schleswig

04621 3811 - 11

www.kirchenkreis-schleswig-flensburg.de

    Die WohnECK NF gGmbH ist eine gemeinnützige Organisation, die bei der Wohnungssuche hilft.

    Ihre Vorteile:

    • ein Ansprechpartner für alle Fragen um das soziale Mietverhältnis
    • nahtlose Wohnraum-Vermittlung
    • verbindliche Begleitung des Mietverhältnisses durch die WohnECK NF gGmbH
    • Beratung von Mietern bei z. B. Mietrückständen, Ausstattungsfragen, Raparaturen und Rückständen in Energieangelegeheiten

    Stadtweg 53 - 55, 24837 Schleswig

    04621 9811544

    www.wohneck-nf.de

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    Was muss ich noch so wissen?

    Die Stadt Schleswig hält für kurzzeitige Unterbringungen eine Übernachtungsstätte (z. B. für Personen, die nur für kurze Zeit in Schleswig verweilen wollen) in der Fischbrückstraße vor. Hierzu können sich bedürftige Personen ab 19:00 Uhr bei der Polizeistation Schleswig melden. Die Polizei öffnet dann die Übernachtungsstätte.

    Friedrich-Ebert-Straße 8, 24837 Schleswig
    04621 84-0

    Die Übernachtungsstätte wird am Folgetag um 09:00 Uhr durch städtische Mitarbeiter*innen abgeschlossen. Daher sind Sie aufgefordert, die Übernachtungsstätte bis um 09:00 Uhr zu verlassen.

    Für längerfristige Unterbringungen unterhält die Stadt Schleswig Obdachlosenunterkünfte zur vorübergehenden Vermeidung der Obdachlosigkeit. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache bei der Ordnungsbehörde erforderlich.

    Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig (Zimmer 25-27)

    In der Obdachlosenunterkunft wird Ihnen ein Raum (Schlichtwohnung) zugewiesen, der je nach Auslastung ggf. mit anderen Personen geteilt werden muss.

    Wenn Sie keine Einrichtungsgegenstände haben oder etwas fehlt, werden Ihnen seitens der Stadt Schleswig folgende Einrichtungsgegenstände zur Verfügung gestellt:

    • 1 Bett mit Matratze und Bettwäsche
    • 1 Tisch
    • 1 Stuhl (je Person)
    • 1 Schrank oder Kommode
    • 1 Doppelkochplatte
    • Kochutensilien (Töpfe, Pfannen, Geschirr, Besteck)

    Falls Sie noch weitere Einrichtungsgegenstände haben, müssen Sie diese anderweitig lagern. Eine Lagermöglichkeit wird nicht vorgehalten.

    Die Unterkünfte werden über Kohle-/Holzöfen bzw. Infrarotheizung beheizt. Internet, Telefon und Fernsehen stehen in den Unterkünften nicht zur Verfügung.

    Toiletten befinden sich in jedem Haus gemeinschaftlich auf dem Flur. Eine Warmwasserbereitung, in Form eines Durchlauferhitzers, befindet sich in jeder Unterkunft.

    Duschen befinden sich in der Außenanlage in Containern. Hier haben Sie die Möglichkeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr zu duschen (Feiertage ausgenommen). Für Fragen wenden Sie sich gerne an die Duschaufsicht, die in den Duschzeiten vor Ort ist.

    Für die Unterbringung wird eine monatliche Benutzungsgebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften und Erhebung von Benutzungsgebühren der Stadt Schleswig und ist von der Personenanzahl und der Größe der Einheit abhängig.

    Die Einweisung stellt kein Mietverhältnis dar. Die Mitarbeiter*innen der Stadt Schleswig haben jederzeit das Recht, die Unterkunft nach voriger Ankündigung zu betreten. Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen der Stadt Schleswig ist Folge zu leisten.

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