Aufgrund des hohen Anrufaufkommens kann es sinnvoll sein, uns Ihr Anliegen per E-Mail an standesamt@schleswig.de zu schildern. Teilen Sie uns dabei bitte eine Telefonnummer mit, unter der wir Sie erreichen können.
Herzlichen Glückwunsch!
Das Standesamt Schleswig gratuliert Ihnen ganz herzlich zur Geburt bzw. zur bevorstehenden Geburt Ihres Kindes und wünscht Ihnen und Ihrem Nachwuchs alles Gute für die Zukunft. Wir helfen Ihnen ein wenig durch den „bürokratischen Dschungel“, damit Ihr Kind bald möglichst eine Geburtsurkunde erhält.
Wo und wie bekomme ich die Geburtsurkunde? Wer ist zuständig?
Sofern Sie Ihr Kind im Helios-Klinikum Schleswig entbunden haben, übersendet das Krankenhaus uns eine Anzeige über die Geburt Ihres Kindes. Sobald diese Anzeige mit allen benötigten Unterlagen bei uns eingeht, werden wir die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes in der Regel innerhalb weniger Tage vornehmen.
Melden Sie sich gerne eine Woche nach der Entbindung bei uns per E-Mail an standesamt@schleswig.de mit Angabe folgender Informationen: Entbindungstag, Vor-/Nachname der Kindeseltern und eine Telefonnummer für Rückfragen. Sie erhalten dann eine Antwort von uns, aus der Sie die Höhe der Gebühr für die Geburtsurkunde für Ihre persönlichen Unterlagen (20,00 €) sowie unsere Kontodaten entnehmen können. Sobald Sie die Gebühr beglichen haben, senden wir Ihnen die Geburtsurkunde nach Hause.
Die Urkunden für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld und zur Vorlage bei der Krankenversicherung sind gebührenfrei und werden der Geburtsurkunde automatisch beigefügt.
Sollten uns jedoch noch Unterlagen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes fehlen, teilen wir Ihnen dies auf Ihre Nachfrage mit.
Welche Unterlagen werden überhaupt benötigt?
Es ist gesetzlich geregelt, dass dem Standesamt bestimmte Nachweise zur Beurkundung der Geburt vorgelegt werden müssen. Erst wenn diese Nachweise vorliegen, darf ein Geburtseintrag für Ihr Kind errichtet und hieraus Urkunden erstellt werden. Welche Nachweise Sie ganz genau vorlegen müssen, hängt von Ihrem jeweiligen Personenstand ab. Es ist ein Unterschied, ob Sie verheiratet oder nicht verheiratet sind, wo Sie geheiratet haben, wo Sie geboren sind oder welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Die Eltern sind verheiratet:
- Geburtsurkunde der Mutter (Original)
- Geburtsurkunde des Vaters (Original)
- Eheurkunde (Original)
- „Erklärung zum Vornamen eines Kindes“ (wird Ihnen im Krankenhaus ausgehändigt).
Die Eltern sind nicht verheiratet oder waren schon einmal verheiratet:
- Geburtsurkunde der Mutter (Original)
- Geburtsurkunde des Vaters (Original)
- Scheidungsurteil/-beschluss mit Vermerk der Rechtskraft der Mutter
- „Erklärung zum Vornamen eines Kindes“ (wird Ihnen im Krankenhaus ausgehändigt)
- Urkunde der Vaterschaftsanerkennung (wenn Sie noch keine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft besitzen, können Sie die Beurkundung gerne beim Standesamt Schleswig vornehmen).
Die Eltern haben im Ausland geheiratet oder sind im Ausland geboren:
- Geburtsurkunde der Mutter (Original) mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Übersetzer (Original)
- Geburtsurkunde des Vaters (Original) mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Übersetzer (Original)
- Eheurkunde (Original) mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Übersetzer (Original)
- „Erklärung zum Vornamen eines Kindes" (wird Ihnen im Krankenhaus ausgehändigt).
Die Eltern besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit:
- Heimatpass der Mutter (Original)
- Heimatpass des Vaters (Original)
- Geburtsurkunde der Mutter (Original) mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Übersetzer (Original)
- Geburtsurkunde des Vaters (im Original) mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Übersetzer (Original)
- Eheurkunde (im Original) mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Übersetzer (Original)
- „Erklärung zum Vornamen eines Kindes“ (wird Ihnen im Krankenhaus ausgehändigt).
HINWEIS: Bestimmte ausländische Urkunden müssen mit einer Legalisation oder einer Apostille (Echtheitsbestätigungen) versehen sein, damit diese beim Standesamt anerkannt werden können. Informationen hierzu erhalten Sie selbstverständlich bei uns im Standesamt.
Muss ich mein Kind beim Einwohnermeldeamt oder beim Finanzamt anmelden?
Nein. Nach der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes erhält das zuständige Einwohnermeldeamt eine elektronische Mitteilung, mit der Ihr Kind beim Einwohnermeldeamt angemeldet wird. Das zuständige Einwohnermeldeamt gibt diese Daten an das „Bundeszentralamt für Steuern“ weiter, damit dort für Ihr Kind eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) vergeben werden kann. Diese wird Ihnen von dort automatisch schriftlich mitgeteilt.
Bezüglich des Steuerfreibetrages für Ihr Kind setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Und bei einer Hausgeburt?
Haben Sie Ihr Kind zu Hause entbunden, so sind Sie verpflichtet, uns die Geburt innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Sollte medizinisches Personal/eine Hebamme dabei gewesen sein, lassen Sie sich die Geburt bescheinigen.
Schön, dass Sie sich für eine Hochzeit in Schleswig interessieren!
In Schleswig stehen verschiedene Trauorte zur Verfügung. Schauen Sie sich gerne auf unserer Homepage um.
Sie können Ihren Hochzeitstermin ab September des Vorjahres reservieren.
Für die Reservierung Ihres Hochzeitstermins schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an standesamt@schleswig.de und nennen uns folgende Daten:
Ihr Wunschtrauort, Ihr Wunschdatum, Vor-/Nachname beider Eheschließenden, Wohnort(e) beider Eheschließenden und eine Telefonnummer.
In Ihrer Reservierungsbestätigung erfahren Sie dann, wie es in Ihrem persönlichen Fall weitergeht. Wir freuen uns auf Sie!
Das ehemalige Schloss der Gottorfer Herzöge geht auf erste Bauten im Mittelalter zurück und entwickelte sich in den folgenden Jahrhunderten zu einer herrschaftlichen Residenz der Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf, die es zu einer stattlichen Schlossanlage ausbauten. Bereits im 17. Jahrhundert war es ein Zentrum für Kunst und Kultur. Das Schloss beherbergt heute die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf, welche das Archäologische Landesmuseum mit Funden seit der Steinzeit und das Landesmuseum für Kunst– und Kulturgeschichte mit Sammlungen aus dem 12. bis 20. Jahrhundert vereint.
Nördlich des Schlosses ist der barocke Fürstengarten wieder hergerichtet worden. Im Zentrum steht der Nachbau des Gottorfer Globus, der vom Hofgelehrten Adam Olearius entworfen wurde und im Original als Geschenk an den russischen Zaren nach St. Petersburg ging. Das Besondere an diesem Globus ist, dass er in seinem Inneren ein ‘Planetarium‘ enthält, welches den Sternenhimmel im 17. Jahrhundert darstellt. Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Trauung, mit der Hochzeitsgesellschaft auf „Weltreise“ zu gehen, wie sie bereits im 17. Jahrhundert möglich war. Auskunft erhalten Sie direkt beim Schloß Gottorf unter der Telefonnummer 04621/813-0.
Auf Schloss Gottorf haben auch schon im 17. Jahrhundert zur Zeit der Gottorfer Herzöge viele Feiern, darunter auch Hochzeitsfeiern, stattgefunden.
Im Plöner Saal, in dem die standesamtlichen Trauungen stattfinden, sind reich verzierte weiß-goldene Wandtafeln angebracht, die ursprünglich aus dem Plöner Schloss stammen. Dort zierten sie die Privatgemächer des Herzogs Friedrich-Karl zu Holstein-Sonderburg-Plön (1706 - 1761) und seiner Gattin Christine Armgard von Reventlow und gelangten 1938 ins Landesmuseum. Das Ambiente lässt eine märchenhafte Hochzeit erwarten.
Termine
Im Plöner Saal auf Schloss Gottorf stehen Termine jeweils am 1. Freitagnachmittag des Monats zwischen 14:30 Uhr und 16:30 Uhr zur Verfügung. Der Raum bietet Platz für ca. 30 Personen. Ihren Termin für die standesamtliche Eheschließung vereinbaren Sie mit dem Standesamt Schleswig.
Hinweis
Aufgrund der bevorstehenden Baumaßnahmen findet die vorerst letzte Eheschließung am 05.09.2025 statt.
Kosten
Für die standesamtliche Hochzeit im Plöner Saal fallen folgende Kosten an: Die Kosten für die Nutzung und Ausgestaltung des Plöner Saals betragen 300 € zusätzlich zu den Standesamtsgebühren in Höhe von ca. 150 €. Für die Trauung außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamts wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 200 € fällig. Den Gesamtbetrag in Höhe von ca. 650 € zahlen Sie bei der Vorbesprechung im Standesamt in bar oder mit EC-Karte. Die Standesamtsgebühren sind individuell unterschiedlich. Diese können Sie bei uns erfragen.
Das ehemalige Benediktinerinnen-Kloster ist in einem parkähnlichen Gelände direkt an der Schlei gelegen. Es heißt deshalb‚ St. Johannis-Kloster vor Schleswig‘, weil es sich zusammen mit der benachbarten alten Fischersiedlung, dem Holm, früher auf einer Insel befand. Nur eine Brücke verband beides mit der Altstadt von Schleswig. Die Klosteranlage gilt als die besterhaltene in Schleswig-Holstein und ist am Ort einer älteren Pfarrkirche vermutlich in den Jahren 1200 bis 1230 entstanden. Nach der Reformation wurde es ein adliges Damenstift der Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft.
In der Abgeschiedenheit des St. Johannis-Klosters hat der Kantor Carl Gottlieb Bellmann Mitte des 19. Jahrhunderts auf der heute noch im Remter (Speisesaal) stehenden Orgel die Melodie der Landeshymne „Schleswig-Holstein meerumschlungen“ komponiert. Es besteht die Möglichkeit, die Orgel während der Trauungen erklingen zu lassen. Der Organist müsste jedoch mitgebracht werden. Zu den Trauungen wird der ‚Goethe-Leuchter‘ hervorgeholt, welcher aus dem Hause Goethe stammt. Die Schwester der von 1864 bis 1875 amtierenden Priörin Ulrike von Pogwisch, Ottilie, war mit dem einzigen Sohn Goethes, August von Goethe, verheiratet. Über diese Verbindung gelangte der Leuchter in den Besitz des Klosters.
Im Anschluss an die standesamtliche Trauung ist es möglich, sich in der Klosterkirche den kirchlichen Segen für die Hochzeit geben zu lassen.
Das Ambiente lässt eine traumhafte Hochzeit erwarten, zumal das Gelände mit seinem direkten Zugang zur Schlei wunderschöne Motive für unvergessliche Hochzeitsfotos bietet.
Termine
Im Remter des St. Johannis-Klosters vor Schleswig, diesem geschichtsträchtigen und gewölbedurchwirkten Raum, kann man den „Bund fürs Leben“ jeweils am 3. Sonnabend der Monate Mai bis September am Vormittag zwischen 9:30 Uhr und 12:30 Uhr schließen. Der Raum bietet Platz für ca. 20 Personen. Ihren Termin für die standesamtliche Eheschließung im Remter des St. Johannis-Klosters vor Schleswig vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt Schleswig.
Hinweis
Das Streuen von Reis oder Konfetti ist auf dem gesamten Gelände des St. Johannis-Klosters nicht erlaubt. Ein Tipp: Nehmen sie doch Blütenblätter mit, das sieht viel schöner aus. Auf dem Klostergelände steht nicht genügend Parkraum zur Verfügung. Der Brautwagen kann selbstverständlich vorfahren, die Gäste finden in der näheren Umgebung Parkplätze.
Kosten
Für die standesamtliche Hochzeit im Remter des St. Johannis-Klosters fallen folgende Kosten an: Die Kosten für die Nutzung und Ausgestaltung des Remters betragen 150 € zusätzlich zu den Standesamtsgebühren in Höhe von ca. 150 €. Für die Trauung außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamts wird gemäß Gebührenordnung für das Standesamt zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 200 € fällig. Den Gesamtbetrag in Höhe von ca. 500 € zahlen Sie bei der Vorbesprechung im Standesamt in bar oder mit EC-Karte. Die Standesamtsgebühren sind individuell unterschiedlich. Diese können Sie bei uns erfragen.
Seit den Umbau- und Restaurierungsarbeiten im Jahre 1983 wird der gesamte Komplex für Büros und Besprechungszimmer genutzt. Nach der Reformation diente das Kloster als Armenstift mit Kleinwohnungen, bestehend aus einer Küche und einem Wohn– und Schlafraum. Im Obergeschoss kann heute eine solche Wohnung besichtigt werden. Jede Eheschließung im Rathaus findet auf historischem Grund statt. Im Rathaus stehen zwei Trauorte zur Verfügung:
Der Gotische Saal
Der Gotische Saal entstand in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Nordosten der Anlage. Bei den Restaurierungsarbeiten traten hier umfangreiche Reste mittelalterlicher Wandmalereien zutage, von denen eine Raum beherrschende Kreuzigungsgruppe in der Art eines Tafelbildes beeindruckt. Unter dem Gotischen Saal befinden sich Reste einer Hypocaust-Heizung (Unterbodenheizung), die von außen zugänglich ist. Der Gotische Saal beeindruckt mit seiner historischen Atmosphäre. Der Gotische Saal ist barrierefrei zugänglich.
Termine
Im Gotischen Saal werden die Termine nach Verfügbarkeit des Raumes während der Öffnungszeiten des Standesamts vergeben. Ihre Wünsche nehmen wir gern entgegen. Dieser Raum bietet Platz für bis zu 30 Gäste. Für einen Sektempfang nach der Trauung kann der Garten des Rathauses genutzt werden.
Kosten
Für die standesamtliche Hochzeit im Gotischen Saal fallen zusätzlich zu den Standesamtsgebühren von ca. 150 € weitere Kosten in Höhe von 100 € für die Nutzung und Ausgestaltung des Raums an. Den Gesamtbetrag in Höhe von ca. 250 € für den Gotischen Saal zahlen Sie bei der Vorbesprechung im Standesamt in bar oder mit EC-Karte. Die Standesamtsgebühren sind individuell unterschiedlich. Diese können Sie bei uns erfragen.
Das Trauzimmer
Das Trauzimmer des Standesamts befindet sich im klassizistischen Teil des Rathauses im Erdgeschoss und ist durch einen eigenen und barrierefreien Eingang des Standesamts gut erreichbar. Das Trauzimmer überzeugt mit seiner schlichten Eleganz und festlichem Charakter.
Termine
Im Trauzimmer des Rathauses können Sie von montags bis freitags im Rahmen der Öffnungszeiten des Standesamts heiraten. Der Raum bietet Platz für ca. 15 Gäste.
Kosten
Für die standesamtliche Trauung im Trauzimmer fallen keine zusätzlichen Kosten an, lediglich die Standesamtsgebühren von ca. 150 € werden fällig. Die Gebühren zahlen Sie bei der Vorbesprechung im Standesamt in bar oder mit EC-Karte. Die Standesamtsgebühren sind individuell unterschiedlich. Diese können Sie bei uns erfragen.
Hinweis:
Sowohl für Trauungen im Gotischen Saal als auch im Trauzimmer nutzen Sie bitte vorrangig die öffentlichen Parkplätze am Rathaus. Sollten diese nicht ausreichen, melden Sie sich bitte VOR Beginn der Trauung bei uns wegen einer Ausnahmegenehmigung für zusätzliche Parkmöglichkeiten. Es ist nicht erlaubt, Reis, Konfetti oder Blumen etc. zu streuen.
Sünnt se besonders verbunnen mit de plattdüütsche Sprook und wütt se op ganz besondere Wies truut warrn?
Denn kommt se doch mit sees Leevsten mal vörbi in dat Standesamt Schleswig. Dor gifft dat de Möchlichkeit, vunn de Standesbeamtin Maren Petersen op plattdüütsch truut to warrn.
Egal ob in de Truustuuv, de Gotische Saal vunnt Rathuus oder an bestimmte Termine ok in de Plöner Saal vunnt schöne Schloss Gottorf oder in de Remter vunnt St. Johanniskloster.
Meld se sigg eenfach innt Standesamt. Door vertellt man se, watt föör Ünnerlaagen se föör de standesamtliche Truung brucken doot. In een persönliche Gespräch mit de Standesbeamtin waart denn sees Truung besprocken, darmit düsse besondere Moment för se in ümmer schöne Erinnerung blieben deit.
Wenn se in de Truustuuv heiratet fallt Standesamtskosten vunn 150 € an. För de Truung uterhalb de Öffnungstiden und uterhalb vont Standesamt sünnt noch mal 200 € to betalen. De Gesamtkosten för de Gotische Saal bedregt 250 €, för de Plöner Saal 650 € und de Remter 500 €. Betalen künnt se in bar oder mit EC-Kart. De Standesamtsgebühren künnt se direkt in Standesamt erfragen.
Die Erklärung zum Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein grundsätzlich persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden. Dafür benötigen Sie einen Termin bei Ihrem Wohnortstandesamt.
Sind Sie in Schleswig wohnhaft, so senden Sie uns eine E-Mail an standesamt@schleswig.de mit Angabe folgender Informationen: Vor-/Nachname, Geburtsdatum und eine Telefonnummer. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte ein gültiges Ausweisdokument mit. Für den Kirchenaustritt fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € an. Diese Gebühr zahlen Sie bei Ihrem Termin im Standesamt in bar oder mit EC-Karte.
Beim Standesamt Schleswig können Sie Personenstandsurkunden beantragen, beispielsweise:
Geburtsurkunde,
Eheurkunde,
Lebenspartnerschaftsurkunde,
Sterbeurkunde,
beglaubigte Audrucke aus den jeweiligen Registern,
mehrsprachige/internationale Personenstandsurkunden aus den jeweiligen Registern, ...
Um Ihre Personenstandsurkunde zu erhalten, schreiben Sie uns gerne ein E-Mail an standesamt@schleswig.de unter Angabe der folgenden Informationen: Ihr Vor-/Nachname, gewünschte Urkunde (s. o.), gewünschtes Format (Din A4 oder Stammbuch), ggf. Geburts-/Eheschließungs-/Sterbedatum, ggf. Adresse und eine Telefonnummer für Rückfragen. Für die Ausstellung der Urkunde ist die Vorlage Ihres Ausweisdokumentes als Nachweis der Empfangsberechtigung erforderlich. Fügen Sie diesen Ihrer E-Mail gerne bereits bei (abfotografiert/gescannt). Alternativ können Sie selbstverständlich auch eine einfache Kopie auf dem Postwege zu uns ins Standesamt senden.
Sie erhalten eine Antwort, aus der Sie die Gebühr (i. d. R. 20,00 €) sowie unsere Kontodaten entnehmen können. Sollten noch weitere Dokumente fehlen, teilen wir Ihnen dies mit. Nachdem Sie die Gebühr beglichen haben, senden wir Ihnen Ihre beantragte Personenstandsurkunde nach Hause.
Seit November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und wir freuen uns, Sie auf diesem Weg begleiten zu dürfen.
Wer vom Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch machen möchte, muss zunächst eine Anmeldung abgeben. Hier tragen Sie Ihr derzeitiges offizielles Geschlecht sowie Ihre derzeitigen offiziellen Vornamen ein und teilen uns mit, welches Geschlecht und welche Vornamen Sie künftig führen möchten. Hinweise zum Vornamen und Geschlechtseintrag entnehmen Sie dem Anmeldeformular. Die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung reichen Sie dann bei uns im Standesamt ein (entweder persönlich oder postalisch). Sobald die Anmeldung bei uns eingeht, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine dreimonatige Frist beginnt zu laufen.
Nach dieser dreimonatigen Frist benötigen Sie einen Termin bei uns im Standesamt, um Ihre rechtsbindende Erklärung abzugeben. Diese Erklärung kann nur bei dem Standesamt abgegeben werden, bei dem die Anmeldung vorgenommen worden ist und muss innerhalb von 6 Monaten nach Eingang Ihrer Anmeldung erfolgen. Im Anschluss senden wir Ihre Erklärung an Ihr zuständiges Geburtsstandesamt.
Falls Sie in Schleswig geboren sind, können wir Ihnen direkt eine neue Geburtsurkunde und/oder Bescheinigung über die Namensführung ausstellen.
Gebühren: Für die Erklärung fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € an. Die Gebühr für eine von uns ausgestellte Geburtsurkunde beträgt 20,00 €. Für eine von uns ausgestellte Bescheinigung über die Namensführung fallen ebenso 20,00 € an.
Wichtig: Eine erneute Erklärung ist erst nach einem Jahr möglich.