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Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.

Einige Kommunen bieten für Seniorinnen und Senioren und für Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt zum Beispiel Museen oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teil zu nehmen.

Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.

Der Seniorenpass muss jährlich neu beantragt werden.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Einige Behörden verlangen eine Schutzgebühr. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

 

Personalausweis.

Einige Behörden bieten den Seniorenpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

 

Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

 


Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

www.schleswig.de/startseite
Friedrichstraße 9-11
24837 Schleswig

Frau Erichsen

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

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+49 4621 9368-12
+49 4621 9368-19
b.erichsen[at]schleswig.de

Frau Erichsen

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

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+49 4621 9368-12
+49 4621 9368-19
b.erichsen[at]schleswig.de

Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas

www.schleswig.de/startseite
Fischbrückstraße 1
24837 Schleswig

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Frau Bielke

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas

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+49 4621 814-386
+49 4621 814-389
v.bielke[at]schleswig.de

Frau Minkenberg

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas

Frau Petersen

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas

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+49 4621 814-382
+49 4621 814-389
m.petersen[at]schleswig.de

Frau Siemund-John

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas

Stadt Schleswig - Sachgebiet Tourismus

Friedrichstraße 9-11
24837 Schleswig

Herr Strauß

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Tourismus

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+49 4621 9368-16
+49 4621 9368-19
stadtmuseum[at]schleswig.de

Herr Strauß

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Tourismus

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+49 4621 9368-16
+49 4621 9368-19
stadtmuseum[at]schleswig.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein