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Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Sport und Bildungswerke

www.schleswig.de/startseite
Fischbrückstraße 1
24837 Schleswig

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Frau K. Schäfer

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Sport und Bildungswerke

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-390
+49 4621 814-389
sport[at]schleswig.de

Frau K. Schäfer

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Sport und Bildungswerke

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+49 4621 814-390
+49 4621 814-389
sport[at]schleswig.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein