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Zuständigkeiten

Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig ist nur für Grundstücke im Stadtgebiet Schleswig zuständig.

Eingeschränkte Erreichbarkeit

Aufgrund personeller Engpässe ist die Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsicht bis auf Weiteres eingeschränkt.

Die telefonische Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig (Kontaktdaten siehe rechts) ist bis auf Weiteres:

montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie
donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr, E-Mail-Adresse: bauaufsicht[at]schleswig.de                

Die Öffnungszeiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung:

donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
jeden ersten Donnerstag im Monat von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr.

Einsicht in die Bauakten

Einsichten in die Bauakten können nach Terminvereinbarung unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht[at]schleswig.de erfolgen.

Informationen zur Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv.