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erlassen am: 13.12.2021 | i.d.F.v.: 15.12.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 20.12.2021

Gemäß § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 14.12.2020 folgende Entgeltordnung für die Benutzung von Angeboten der Stadtbücherei Schleswig erlassen:


§ 1 Gegenstand des Entgelts

Das Entgelt dient dem Erhalt des bestehenden Angebotes.

Die Präsenzbenutzung in den Räumen der Stadtbücherei ist kostenfrei.


§ 2 Höhe des Entgelts

Das Entgelt für die Benutzung von Angeboten der Stadtbücherei beträgt:

ab 18 Jahreermäßigt*
Jahresentgelt 27,00 € 18,00 €
Monatsentgelt 5,00 € 4,00 €
Familienkarte (1 Jahr) (direkte Angehörige in einem Haushalt) 35,00 € 25,00 €

Die Büchereiausweise anderer hauptamtlich geführten Stand- und Fahrbüchereien aus der Region werden anerkannt. Ein Nachweis ist von den jeweiligen Benutzer*innen zu erbringen. Differenzbeträge zu den lokalen Entgelten sind zu entrichten.

Ermäßigt* für Schüler, Studenten, Personen im Freiwilligendienst, Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) und Asylbewerbergesetz, Sozialpassinhaber oder wer eine Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein besitzt

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Entgelte (Ausnahme siehe § 6).


§ 3 Versäumnisentgelte

Bei verspäteter Rückgabe der Medien werden folgende Entgelte erhoben:

  ErwachseneKinder u. Jugendliche
Versäumnisentgelt pro Medium und Woche nach Ablauf der Leihfrist 0,50 € 0,20 €
letzte Mahnung pro Vorgang zzgl. der fälligen Versäumnisentgelte 10,00 € 5,00 €
Das Entgelt pro Vorgang beträgt höchstens 20,00 € 10,00 €

Diese Entgelte sind auch ohne schriftliche Erinnerung fällig.


§ 4 Leihverkehrsentgelte

1.

Beschaffung von Medien

a) aus dem regionalen Leihverkehr in Schleswig-Holstein pro Medium 1,00 €
b) aus dem überregionalen Leihverkehr Deutschlands pro Medium 2,00 €
c) Benachrichtigung (telefonisch, per E-Mail oder schriftlich) 1,00 €

Für im Leihverkehr entliehene Medien gelten die unter § 3 aufgeführten Versäumnisentgelte.

2.

Vormerkungen

Inkl. Benachrichtigung (per Telefon oder E-Mail) 0,50 €

 


§ 5 Medienersatz

Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist der Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert, zzgl. der Bearbeitungskosten und des Beschaffungsaufwandes zu ersetzen.


§ 6 Ersatz eines Benutzerausweises

Für die Ausstellung eines Ersatzausweises werden folgende Entgelte fällig:

a) für Erwachsene und Jugendliche 2,00 €
b) für Kinder (bis 13 Jahre) 1,00 €

 

Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entgeltordnung außer Kraft.


§ 7 Inkrafttreten

Diese Änderung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.


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