Entgeltordnung für die Benutzung der Angebote der Stadtbücherei Schleswig
erlassen am: 13.12.2021 | i.d.F.v.: 15.12.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 20.12.2021
Gemäß § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 14.12.2020 folgende Entgeltordnung für die Benutzung von Angeboten der Stadtbücherei Schleswig erlassen:
§ 1 Gegenstand des Entgelts
Das Entgelt dient dem Erhalt des bestehenden Angebotes.
Die Präsenzbenutzung in den Räumen der Stadtbücherei ist kostenfrei.
§ 2 Höhe des Entgelts
Das Entgelt für die Benutzung von Angeboten der Stadtbücherei beträgt:
ab 18 Jahre | ermäßigt* | |
Jahresentgelt | 27,00 € | 18,00 € |
Monatsentgelt | 5,00 € | 4,00 € |
Familienkarte (1 Jahr) (direkte Angehörige in einem Haushalt) | 35,00 € | 25,00 € |
Die Büchereiausweise anderer hauptamtlich geführten Stand- und Fahrbüchereien aus der Region werden anerkannt. Ein Nachweis ist von den jeweiligen Benutzer*innen zu erbringen. Differenzbeträge zu den lokalen Entgelten sind zu entrichten.
Ermäßigt* für Schüler, Studenten, Personen im Freiwilligendienst, Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) und Asylbewerbergesetz, Sozialpassinhaber oder wer eine Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein besitzt
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Entgelte (Ausnahme siehe § 6).
§ 3 Versäumnisentgelte
Bei verspäteter Rückgabe der Medien werden folgende Entgelte erhoben:
Erwachsene | Kinder u. Jugendliche | |
Versäumnisentgelt pro Medium und Woche nach Ablauf der Leihfrist | 0,50 € | 0,20 € |
letzte Mahnung pro Vorgang zzgl. der fälligen Versäumnisentgelte | 10,00 € | 5,00 € |
Das Entgelt pro Vorgang beträgt höchstens | 20,00 € | 10,00 € |
Diese Entgelte sind auch ohne schriftliche Erinnerung fällig.
§ 4 Leihverkehrsentgelte
1.
Beschaffung von Medien
a) | aus dem regionalen Leihverkehr in Schleswig-Holstein pro Medium | 1,00 € |
b) | aus dem überregionalen Leihverkehr Deutschlands pro Medium | 2,00 € |
c) | Benachrichtigung (telefonisch, per E-Mail oder schriftlich) | 1,00 € |
Für im Leihverkehr entliehene Medien gelten die unter § 3 aufgeführten Versäumnisentgelte.
2.
Vormerkungen
Inkl. Benachrichtigung (per Telefon oder E-Mail) | 0,50 € |
§ 5 Medienersatz
Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist der Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert, zzgl. der Bearbeitungskosten und des Beschaffungsaufwandes zu ersetzen.
§ 6 Ersatz eines Benutzerausweises
Für die Ausstellung eines Ersatzausweises werden folgende Entgelte fällig:
a) | für Erwachsene und Jugendliche | 2,00 € |
b) | für Kinder (bis 13 Jahre) | 1,00 € |
Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entgeltordnung außer Kraft.