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erlassen am: 03.03.2025 | i.d.F.v.: 25.03.2025 | gültig ab: 01.04.2025 | Bekanntmachung am: 31.03.2025

Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss durch die Ratsversammlung am 03.03.2025 folgende Entgeltordnung erlassen:


§ 1 Gegenstand des Entgelts

Für den Eintritt in das Stadtmuseum, Friedrichstraße 9 – 11, und in das Museum für Outsiderkunst, Stadtweg 57, wird ein Entgelt erhoben.

Für die Benutzung der Ausstellungshalle des Stadtmuseums wird ein Entgelt erhoben.


§ 2 Höhe des Entgelts

a)

Das Entgelt für die einmalige Besichtigung des Stadtmuseums beträgt:

  1. Einzelkarte für Erwachsene 7,00 Euro

  2. Einzelkarte zu ermäßigtem Tarif 3,50 Euro

(für Schüler*innen ab 6. Lebensjahr, für Auszubildende, Student*innen, Mitarbeitende im Freiwilligendienst, Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II und XII, Mitglieder der Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, Sozialpassinhabende, Inhabende der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein).

  1. Gruppenkarte (ab 10 Personen)
  1. Erwachsene pro Person 5,00 Euro

  2. Ermäßigter Tarif (s.o.) 3,00 Euro

  1. Familienkarte (für Eltern mit schulpflichtigen Kindern unter 16 Jahren) 15,00 Euro

b)

Das Entgelt für die einmalige Besichtigung des Museums für Outsiderkunst beträgt:

  1. Einzelkarte für Erwachsene 2,00 Euro

  2. Einzelkarte zu ermäßigtem Tarif 1,00 Euro

(für Schüler*innen ab 6. Lebensjahr, für Auszubildende, Student*innen, Mitarbeitende im Freiwilligendienst, Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II und XII, Mitglieder der Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, Sozialpassinhabende, Inhabende der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein)

  1. Gruppenkarte (ab 10 Personen)
  1. Erwachsene pro Person 1,00 Euro

  2. Ermäßigter Tarif (s.o.) 0,50 Euro

  1. Familienkarte (für Eltern mit schulpflichtigen Kindern unter 16 Jahren) 3,00 Euro

c)

Das Benutzungsentgelt für die Ausstellungshalle beträgt pro Person und Veranstaltung für:

  1. Erwachsene 7,00 Euro

  2. Ermäßigter Tarif 3,50 Euro

(für Schüler*innen ab 6. Lebensjahr, für Auszubildende, Student*innen, Mitarbeitende im Freiwilligendienst, Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II und XII, Mitglieder der Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, Sozialpassinhabende, Inhabende der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein)

  1. Bei geschlossenen Gruppen, die Veranstaltungen in der Ausstellungshalle

durchführen, beträgt die Benutzungsgebühr mindestens 200,00 Euro


§ 3 Entgeltpflichtige

Zur Zahlung des Entgelts für die Besichtigung des Stadtmuseums und des Museums für Outsiderkunst ist jeder Gast verpflichtet.

Zur Zahlung des Entgelts und zur Erstattung von besonderen Auslagen für die Nutzung der Ausstellungshalle sind die Veranstaltenden verpflichtet. Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner*innen.


§ 4 Fälligkeit

Das Entgelt zur Besichtigung des Stadtmuseums und des Museums für Outsiderkunst ist sofort fällig.

Das Benutzungsentgelt für die Ausstellungshalle ist bei Einzelbesucher*innen sofort fällig.

Bei Nutzung der Ausstellungshalle durch Gruppen ist das Benutzungsentgelt innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung von den Veranstaltenden an die Finanzbuchhaltung der Stadt Schleswig unter gleichzeitiger Angabe des Verwendungszwecks zu zahlen.


§ 5 Sonderentgelte

Im Zusammenhang mit Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen kann die Museumsleitung abweichende Entgelte festsetzen.


§ 6 Entgeltbefreiung, Ermäßigung

  1. Schulklassen aus Schleswig haben im Stadtmuseum sowie im Museum für Outsiderkunst freien Eintritt.

  2. Veranstaltungen in der Ausstellungshalle von den der Ratsversammlung angehörigen Fraktionen und des Personalrates sind von der Zahlung der Entgelte befreit.

  3. Mitglieder des Vereins zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. sind für die Besichtigung des Stadtmuseums von der Zahlung der Entgelte befreit.

Die Museumsleitung kann in besonders begründeten Einzelfällen die Entgelte ermäßigen oder erlassen.


§ 7 Abrechnung der Entgelte

Zur Deckung der Personal- und sonstigen Kosten steht der Hesterberg & Stadtfeld gGmbH ein Anteil an den Entgelten nach § 2 b) – Museum für Outsiderkunst – in Höhe von 50 % zu. Der Betrag ist mindestens jährlich abzurechnen.


§ 8 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt zum 01.04.2025 in Kraft. Die Entgeltordnung aus dem Jahr 2009 inkl. aller Nachträge wird außer Kraft gesetzt.


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