Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

erlassen am: 11.05.2011 | i.d.F.v.: 10.06.2006 | gültig ab: 01.06.2011 | Bekanntmachung am: 11.05.2011

Aufgrund des § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.03.2009 (GVOBl. Schl.-Holst. 2009, S. 93) in der zurzeit gültigen Fassung werden nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig vom 11.04.2011 folgende Entgelte festgesetzt


§ 1 Gegenstand des Entgelts

Für die Führung durch das Stadtmuseum und Nebengebäuden, Friedrichstraße 9–11 und Kleinberg 2, wird ein Entgelt erhoben.

Für die Durchführung von museumspädagogischen Projekten im Stadtmuseum und Nebengebäuden, Friedrichstraße 9-11 und Kleinberg 2, wird ein Entgelt erhoben


§ 2 Höhe des Entgelt

1.

Das Entgelt für die Führung durch das Stadtmuseum mit Nebengebäuden beträgt:

a) Dauer: je 60 Minuten 25,00 Euro/Gruppe
  Jede weiteren angefangenen 60 Minuten 20,00 Euro/Gruppe
  Zusätzlich sind die jeweils gültigen Eintrittsentgelte pro Teilnehmer/in zu zahlen. Das Entgelt beinhaltet 20,00 Euro für den/die Moderator/in und 5,00 Euro Agenturprovision bzw. Verwaltungskosten. Die maximale Teilnehmerzahl je Führung liegt bei 20 Personen.  
b) Findet eine Führung trotz festem Termin nicht statt, haben der/die Moderator/innen Anspruch auf ein Ausfallentgelt in Höhe von 50 % des regulären Entgelts. Das Ausfallentgelt ist vom Stadtmuseum Schleswig zu zahlen.  
c) Das Entgelt für Einzelführungen beträgt  
  Erwachsene 3,00 Euro/Person
  Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr 1,50 Euro/Person

Ein Anspruch auf Einzelführung besteht nicht.

2.

Das Entgelt für das einzelne museumspädagogische Projekte beträgt:

a) Dauer: 120 Minuten 45,00 Euro
  Zusätzlich sind die jeweils gültigen Eintrittsentgelte pro Teilnehmer/in zu zahlen. Schleswiger Schulklassen haben freien Eintritt.  
  Das Entgelt beinhaltet 40,00 Euro für den/die Moderator/in und 5,00 Euro Agenturprovision bzw. Verwaltungskosten.  
  Es ist Materialgeld pro Klasse/Gruppe in Höhe von  
  - Gruppengröße bis 10 Personen 10,00 Euro
  - Gruppengröße ab 11 Personen zu zahlen. 1,00 Euro/Person

 


§ 3 Entgeltpflichtige

Zur Zahlung des Führungsentgelts für die Führung durch das Stadtmuseum und Nebengebäude ist der/die Teilnehmer/in verpflichtet.

Zur Zahlung des Entgelts für museumspädagogische Projekte im Stadtmuseum ist der/die Teilnehmerin verpflichtet.

Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner.


§ 4 Fälligkeit des Entgelts

Das Führungsentgelt und Entgelt für museumspädagogische Projekte ist sofort fällig. Nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgt eine Rechnungsstellung durch das Stadtmuseum.


§ 5 Sonderentgelte

Für die Durchführung von museumspädagogischen Sonderprojekten im Stadtmuseum kann die Verwaltungsleitung abweichende Entgelte festsetzen.


§ 6 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 1. Juni 2011 in Kraft. Die Satzung vom 1. Juli 2006 wird außer Kraft gesetzt.


Zurück zur Auswahl