Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

erlassen am: 05.11.2007 | i.d.F.v.: 27.11.2007 | gültig ab: 04.12.2007 | Bekanntmachung am: 03.12.2007

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Febr. 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dez. 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 285), §§ 13 Abs. 3 Ziff. 1, 2 und 4, 14 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz i.d.F. v. 12. Mai 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 128), §§ 11, 13 Abs. 3, 14 Landesdatenschutzgesetz i.d.F. vom 9. Febr. 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 169) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 168) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig vom 5. November 2007 folgende Satzung erlassen:


§ 1 Automatisierte Liegenschaftsdatei (ALD)

Die Stadt ist berechtigt, eine automatisierte Liegenschaftsdatei mit folgenden Daten vorzuhalten:

  1. Eigentümerin/Eigentümer und Erbbauberechtigten
  2. Flurstückskennzeichen (Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer)
  3. Grundbuchbestand
  4. Lage
  5. Nutzungsart
  6. Flurstücksfläche
  7. Bodenschätzung
  8. Ertragsmesszahl

§ 2 Datenverwendung

Die Daten der automatisierte Liegenschaftsdatei (ALD) sind vom Katasteramt erhoben und von dort übersandt worden.


§ 3 Datenverwendung

Die Daten der automatisierten Liegenschaftsdatei werden von der Stadt für folgende Aufgaben genutzt:

  1. Grundsteuerveranlagungen
  2. Ermittlung von Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen als Zustandsstörer/Zustandstörerinnen im Rahmen der Gefahrenabwehr
  3. Ermittlung von Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen und Verarbeitung der Grundstücksdaten im Rahmen von Grundsteuerveranlagungen sowie der folgenden Satzungen der Stadt Schleswig in der jeweils geltenden Fassung:
  • Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
  • Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
  • Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schleswig und im Innenbereich der Gemeinden Busdorf und Dannewerk
  1. Beteiligung von Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen im Rahmen der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch oder der Landesbauordnung
  2. Beteiligung von Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen an städtebaulichen Sanierungsverfahren und Heranziehung zur Ausgleichsbetragserhebung nach dem besonderen Städtebaurecht
  3. Durchführung von Baugenehmigungsverfahren einschl. der Entwässerungsgenehmigungsverfahren sowie im Rahmen der Bauaufsicht
  4. Erteilung von Bodenverkehrsgenehmigungen

  5. Grundstücksangelegenheiten sowie Erbbaurechtsangelegenheiten aller Art, an denen die Stadt beteiligt ist

  6. Ermittlung von Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen bei der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufrechtes n. §§ 24 ff BauGB und im Rahmen von Umlegungs- sowie Enteignungsverfahren nach dem BauGB

  7. Zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der Zuständigkeit als Träger der Straßenbaulast

  8. Ermittlung von Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Schornsteinfegergesetz in der jeweils geltenden Fassung

  9. Ermittlung von betroffenen Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen bei Planungen oder Maßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der jeweils geltenden Fassung

  10. Feststellung von betroffenen Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen im Rahmen städtischer Baumaßnahmen


§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Zurück zur Auswahl