Satzung über die Führung einer automatisierten Liegenschaftsdatei (ALD) der Stadt Schleswig
erlassen am: 05.11.2007 | i.d.F.v.: 27.11.2007 | gültig ab: 04.12.2007 | Bekanntmachung am: 03.12.2007
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Febr. 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dez. 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 285), §§ 13 Abs. 3 Ziff. 1, 2 und 4, 14 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz i.d.F. v. 12. Mai 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 128), §§ 11, 13 Abs. 3, 14 Landesdatenschutzgesetz i.d.F. vom 9. Febr. 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 169) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 168) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig vom 5. November 2007 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Automatisierte Liegenschaftsdatei (ALD)
Die Stadt ist berechtigt, eine automatisierte Liegenschaftsdatei mit folgenden Daten vorzuhalten:
- Eigentümerin/Eigentümer und Erbbauberechtigten
- Flurstückskennzeichen (Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer)
- Grundbuchbestand
- Lage
- Nutzungsart
- Flurstücksfläche
- Bodenschätzung
- Ertragsmesszahl
§ 2 Datenverwendung
Die Daten der automatisierte Liegenschaftsdatei (ALD) sind vom Katasteramt erhoben und von dort übersandt worden.
§ 3 Datenverwendung
Die Daten der automatisierten Liegenschaftsdatei werden von der Stadt für folgende Aufgaben genutzt:
- Grundsteuerveranlagungen
- Ermittlung von Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen als Zustandsstörer/Zustandstörerinnen im Rahmen der Gefahrenabwehr
- Ermittlung von Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen und Verarbeitung der Grundstücksdaten im Rahmen von Grundsteuerveranlagungen sowie der folgenden Satzungen der Stadt Schleswig in der jeweils geltenden Fassung:
- Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen
- Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
- Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schleswig und im Innenbereich der Gemeinden Busdorf und Dannewerk
- Beteiligung von Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen im Rahmen der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch oder der Landesbauordnung
- Beteiligung von Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen an städtebaulichen Sanierungsverfahren und Heranziehung zur Ausgleichsbetragserhebung nach dem besonderen Städtebaurecht
- Durchführung von Baugenehmigungsverfahren einschl. der Entwässerungsgenehmigungsverfahren sowie im Rahmen der Bauaufsicht
Erteilung von Bodenverkehrsgenehmigungen
Grundstücksangelegenheiten sowie Erbbaurechtsangelegenheiten aller Art, an denen die Stadt beteiligt ist
Ermittlung von Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen bei der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufrechtes n. §§ 24 ff BauGB und im Rahmen von Umlegungs- sowie Enteignungsverfahren nach dem BauGB
Zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der Zuständigkeit als Träger der Straßenbaulast
Ermittlung von Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Schornsteinfegergesetz in der jeweils geltenden Fassung
Ermittlung von betroffenen Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen bei Planungen oder Maßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der jeweils geltenden Fassung
Feststellung von betroffenen Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen im Rahmen städtischer Baumaßnahmen