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erlassen am: 24.04.2006 | i.d.F.v.: 08.05.2007 | gültig ab: 29.05.2007 | Bekanntmachung am: 29.05.2007

Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 GVOBl. Schl.-H. S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 1. Februar 2005 GVOBl. Schl.-H. S. 66), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig vom 24.04.2006 folgende Satzung erlassen:


§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 30 ha umfassende Gebiet mit der Bezeichnung „- Kaserne „Auf der Freiheit“/westliches Teilgebiet „Am Holmer Noor“ - “ wird um den im anliegenden Lageplan dargestellten Bereich erweitert. Dieser Bereich wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt.

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M.: 1 : 2500 abgegrenzten Flächen. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.


§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen.


§ 3 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.


§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.



Anlagen

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