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erlassen am: 08.09.2008 | i.d.F.v.: 09.09.2008 | gültig ab: 10.09.2008 | Bekanntmachung am: 10.09.2008

Aufgrund des § 162 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414) und § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 GVOBl. Schl.-H. S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 1. Februar 2005 GVOBl. Schl.-H. S. 66), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig vom 08.09.2008 folgende Satzung erlassen:


§ 1

Für den nordöstlichen Teilbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „- Kaserne „Auf der Freiheit“/westliches Teilgebiet „Am Holmer Noor“ -“ ist die Sanierung durchgeführt. Die Sanierungssatzung vom 27.04.2005, ergänzt durch Satzung vom 09.05.2006, wird für diesen Teilbereich aufgehoben.

Die Teilaufhebung umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Flächen. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.


§ 2

Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.



Anlagen

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