Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
- Verpächter,
- Pächter,
- Grundstücksbezeichnung,
- Pachtzeit,
- Pachtpreis
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Es fallen keine Gebühren an.
Abgeschlossener Landpachtvertrag beziehungsweise Änderungen, mit Angabe des Absenders
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Landwirtschaftliche Buchstelle - Berechtigung
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
- die Beratung über Pflanzenschutzmittel / die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Flensburg
+49 461 804-1
+49 431 804-240
flensburg.poststelle[at]llnl.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Flensburg
+49 461 804-1
+49 461 804-240
flensburg.poststelle[at]lfu.landsh.de
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Stadt Schleswig - Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Liegenschaften[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Gallberg 3
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Herr Opitz
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Kontakt herunterladen
+49 4621 814-470
+49 4621 814-479
a.opitz[at]schleswig.de
Frau Quäck
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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+49 4621 814-475
+49 4621 814-479
s.quaeck[at]schleswig.de
Frau von Possel
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Kontakt herunterladen
+49 4621 814-472
+49 4621 814-479
k.v.possel[at]schleswig.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein