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Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren der Ministerpräsident oder/und der Bundespräsident.

Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren

  • zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
  • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)

sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.

Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.

Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.

Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.

 

Erlass des Innenministeriums vom 12.Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1034), geändert durch Erlass des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 25. September 2006 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1380)

Erlass - Ehrung der Alters und Ehejubilare

 

Bürgerinnen und Bürger, die in Schleswig wohnhaft sind, werden bei besonderen Ehe- oder Altersjubiläen durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder den Bürgervorsteher/die Bürgervorsteherin geehrt und erhalten eine Urkunde der Stadt Schleswig.

 


Ansprechpartner

Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten

+49 431 988-1915
ehrungen[at]stk.landsh.de
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

Postanschrift:
24171 Kiel

Stadt Schleswig - Sachgebiet Verwaltung

presse[at]schleswig.de
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Frau Hodge

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Verwaltung

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-102
+49 4621 814-109
d.hodge[at]schleswig.de

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein