Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
Wer als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Betreuungsbehörde melden.
Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.
Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).
- Führungszeugnis,
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
- Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen
- Lehrlingsrolle
- Lärmschutz: Benutzung von Geräten und Maschinen - Ausnahmen
- Registrierung von Personen beantragen, die Rentenberatung als Rechtsdienstleistung anbieten
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Verwaltung und Betreuungsangelegenheiten
+49 4621 810-0
gesundheitsamt[at]schleswig-flensburg.de
Moltkestraße 22-26
24837 Schleswig
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein