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Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.

Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzungsänderung,
  • Beseitigung,
  • Nutzung und
  • Instandhaltung

von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

 

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).

Informationen zum Bauordnungsrecht

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Bauverwaltung

+49 4621 87-0
+49 4621 87-622
bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

Bauaufsicht[at]stadt-schleswig.sh
www.schleswig.de/startseite
Gallberg 4
24837 Schleswig

Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr
bzw. nach Absprache
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein