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Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.

Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.

Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.

Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.

Kurztext

• Klärung einzelner rechtlicher Fragestellungen zum Bauvorhaben vor der Baugenehmigung
• Vorbescheid ist rechtlich verbindlich
• Vorbescheid ist drei Jahre gültig

 

Untere Bauaufsichtsbehörde

 

Eine Bauvoranfrage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.

Sie zahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen, in der auch Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden können.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.

 

Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.

Anlage 1 Nr. 2 Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein (BauGebVO)

 

  • Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
    • Beschreibung des Vorhabens
    • Lageplan
    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Bauzeichnungen
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage

Formulare und Anträge Bauen

 

Für einfache Fragestellungen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Bauvorlagen von qualifizierten Planerinnen oder Planern erstellt werden. Abhängig von der Art der Fragestellung kann es notwendig sein, dass die Gemeinde oder Nachbarn in dem Verfahren berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Bauvorbescheid noch nicht zum Baubeginn berechtigt.

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Bauverwaltung

+49 4621 87-0
+49 4621 87-622
bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

+49 4621 87-0
+49 4621 87-622
bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Jan Desler

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Thorben Fries

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Anne Holländer

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Ellen Kwiatowski

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Eileen Mc Monagle

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Bettina Menz

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Knud Pahlenkemper

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Frank Springfeld

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

Bauaufsicht[at]stadt-schleswig.sh
www.schleswig.de/startseite
Gallberg 4
24837 Schleswig

Aufgrund personeller Engpässe ist die Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsicht bis auf Weiteres eingeschränkt.

Die telefonische Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig (Kontaktdaten siehe rechts) ist bis auf Weiteres:

montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie
donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr, E-Mail-Adresse: bauaufsicht[at]schleswig.de

Die Öffnungszeiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung:

donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
jeden ersten Donnerstag im Monat von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr.

Frau Friedrich

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-430
+49 4621 814-439
bauaufsicht[at]schleswig.de

Herr Kreutzer

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-431
+49 4621 814-439
t.kreutzer[at]schleswig.de

Frau Manke

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-433
+49 4621 814-439
a.manke[at]schleswig.de

Herr Wolff

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-434
+49 4621 814-439
g.wolff[at]schleswig.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein