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Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburtszeit benötigen, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beantragen.

Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist der Nachweis für die genaue Geburtszeit eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Bescheinigung über die Geburtszeit ausstellen lassen.

Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtszeitbescheinigung bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.

Eine weitere Beglaubigung (Legalisation/Apostille) ist für die Bescheinigung nicht vorgesehen.

Kurztext

  • Geburtszeit Bescheinigung
  • die Bescheinigung ist als Nachweis für die Bürgerinnen und Bürger gedacht
  • die Bescheinigung wird in Briefform ohne besonderes Formerfordernis versendet
  • eine Apostillierung oder Legalisation erfolgt nicht
  • zuständig: Standesamt, das die Geburt beurkundet hat oder jedes an ein Zentralregister eines Bundeslandes angeschlossene Standesamt

 

Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt

Zuständige Stelle

Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist. Bei Geburt im Ausland kann, wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.

 

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Online-Beantragung:

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

Voraussetzungen

Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte
    • die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Mindestalter: 16 Jahre

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

 

Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit fallen Gebühren nach Landesrecht an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.

 

  • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie
  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter

 

§ 61 Absatz 1 Personenstandsgesetzt (PStG)

§ 62 Abs. 1 und 2 Personenstandsgesetz (PStG)

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung der Ausstellung der Bescheinigung kann (nur) ein Antrag auf Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.

 

  • Formulare: nein
  • Online-Dienst: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

keine

 


Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Standesamt

standesamt[at]stadt-schleswig.sh
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein