Beseitigung von Anlagen beantragen
In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.
Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.
Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
- Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
- Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Bauverwaltung
+49 4621 87-0
+49 4621 87-622
bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr
Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr
Jan Desler
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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Zimmer:
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Thorben Fries
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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Anne Holländer
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-622
anne.hollaender[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
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Ellen Kwiatowski
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-221
04621 87-622
ellen.kwiatowski[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
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Eileen Mc Monagle
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-622
eileen.mcmonagle[at]schleswig-flensburg.de
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Bettina Menz
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-622
bettina.menz[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
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Knud Pahlenkemper
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-287
04621 87-622
knud.pahlenkemper[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
333
Frank Springfeld
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-388
04621 87-622
frank.springfeld[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
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Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht
Bauaufsicht[at]stadt-schleswig.sh
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Gallberg 4
24837 Schleswig
Aufgrund personeller Engpässe ist die Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsicht bis auf Weiteres eingeschränkt.
Die telefonische Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig (Kontaktdaten siehe rechts) ist bis auf Weiteres:
montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie
donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr, E-Mail-Adresse: bauaufsicht[at]schleswig.de
Die Öffnungszeiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung:
donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
jeden ersten Donnerstag im Monat von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr.
Frau Friedrich
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht
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Frau Manke
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Herr Wolff
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht
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g.wolff[at]schleswig.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein