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In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

 

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

 

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Bauverwaltung

+49 4621 87-0
+49 4621 87-622
bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

+49 4621 87-0
+49 4621 87-622
bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Jan Desler

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Thorben Fries

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Anne Holländer

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Ellen Kwiatowski

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Eileen Mc Monagle

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Bettina Menz

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Knud Pahlenkemper

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Frank Springfeld

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

Bauaufsicht[at]stadt-schleswig.sh
www.schleswig.de/startseite
Gallberg 4
24837 Schleswig

Aufgrund personeller Engpässe ist die Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsicht bis auf Weiteres eingeschränkt.

Die telefonische Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig (Kontaktdaten siehe rechts) ist bis auf Weiteres:

montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie
donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr, E-Mail-Adresse: bauaufsicht[at]schleswig.de

Die Öffnungszeiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung:

donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
jeden ersten Donnerstag im Monat von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr.

Frau Friedrich

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-430
+49 4621 814-439
bauaufsicht[at]schleswig.de

Herr Kreutzer

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

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+49 4621 814-431
+49 4621 814-439
t.kreutzer[at]schleswig.de

Frau Manke

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-433
+49 4621 814-439
a.manke[at]schleswig.de

Herr Wolff

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-434
+49 4621 814-439
g.wolff[at]schleswig.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein