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Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen beziehungsweise übernommen werden.

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen beziehungsweise übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen beziehungsweise übernommen.

 

Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

 

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

 

Keine

 

Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

 

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Kita und Tagespflege

+49 4621 48122-830
+49 4621 48122-895
info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
www.schleswig-flensburg.de
Moltkestraße 25
24837 Schleswig

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Schleswig, SGB XII und Wohngeld

04621 4813-0
04621 4813-299
sozialzentrum.sl-stadt[at]schleswig-flensburg.de
Flensburger Straße 134
24837 Schleswig

Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas

www.schleswig.de/startseite
Fischbrückstraße 1
24837 Schleswig

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Frau Husfeld

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-370
+49 4621 814-389
r.husfeld[at]schleswig.de

Frau Minkenberg

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas

Frau Petersen

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas

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+49 4621 814-382
+49 4621 814-389
m.petersen[at]schleswig.de

Frau Siemund-John

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein