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Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.

Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.

Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.

 

Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung beziehungsweise kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.

 

Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 


Ansprechpartner

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

+49 4621 87-366
allgemeine.ordnungsangelegenheiten[at]schleswig-flensburg.de
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein