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Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.

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Kulturförderung online beantragen

Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.

 

Regionale Hinweise

Der Fachbereich Bürgerservice, Fachdienst Kultur und Tourismus, vergibt nach den "Richtlinien zur Förderung der Kultur in der Stadt Schleswig" auf Antrag Fördergelder. Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an den genannten Fachdienst. Die "Richtlinien zur Förderung der Kultur in der Stadt Schleswig" sowie den Antrag finden Sie auf der Internetseite www.schleswig.de unter dem Ortsrecht - 4. Schul- und Kulturverwaltung 

oder über diesen Link https://www.schleswig.de/start.php?op=artikeldetails&ID=4098

 

  • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
  • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

 

Regionale Hinweise

Fachdienst Kultur und Tourismus der Stadt Schleswig

Friedrichstraße 9 - 11

24837 Schleswig

Tel.: 04621/936811

 

Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

 

Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kulturförderung der Landesregierung

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Ministerium für Justiz und Gesundheit

+49 431 988-0
+49 431 988-3870
Poststelle[at]jumi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
Lorentzendamm 35
24103 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7145
24171 Kiel

Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

www.schleswig.de/startseite
Friedrichstraße 9-11
24837 Schleswig

Frau Erichsen

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

Kontakt herunterladen
+49 4621 9368-12
+49 4621 9368-19
b.erichsen[at]schleswig.de

Frau Krull

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

Kontakt herunterladen
+49 4621 9368-26
+49 4621 9368-19
j.krull[at]schleswig.de

Frau Erichsen

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

Kontakt herunterladen
+49 4621 9368-12
+49 4621 9368-19
b.erichsen[at]schleswig.de

Frau Krull

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

Kontakt herunterladen
+49 4621 9368-26
+49 4621 9368-19
j.krull[at]schleswig.de

Stadt Schleswig - Sachgebiet Kulturbetriebe

www.schleswig.de/startseite
Friedrichstraße 9-11
24837 Schleswig

Herr Strauß

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Kulturbetriebe

Kontakt herunterladen
+49 4621 9368-16
+49 4621 9368-19
stadtmuseum[at]schleswig.de

Herr Strauß

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Kulturbetriebe

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+49 4621 9368-16
+49 4621 9368-19
stadtmuseum[at]schleswig.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein