Lehrlingsrolle
In der Lehrlingsrolle sind die bestehenden Berufsausbildungsverträge eingetragen.
Die Lehrlingsrolle ist das zentrale Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse und dient zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen, speziell zur Überwachung der fachlichen und sachlichen Qualität der Berufsbildung.
Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Auszubildenden (Lehrlinge) einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der jeweiligen Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen. Die HWKs und IHKs sind verpflichtet, die Lehrlingsrolle zu führen.
Die gespeicherten Daten dürfen nur an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn dies für die oben genannten Zwecken erforderlich ist. Werden Daten an nicht-öffentliche Stellen übermittelt, so ist der Betroffene zu benachrichtigen. Für das Verändern und Sperren der Daten in der Lehrlingsrolle gelten die Datenschutzgesetze der Länder.
Die Eintragungen sind am Ende des Kalenderjahres, in dem das Berufsausbildungsverhältnis beendet wird, in der Lehrlingsrolle zu löschen. Die gelöschten Daten sind in einer gesonderten Datei zu speichern, solange und soweit dies für den Nachweis der Berufsausbildung erforderlich ist, höchstens jedoch 60 Jahre.
Zur Verbesserung der Ausbildungsvermittlung und zur Verbesserung der Feststellung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt darf die Kammer folgende Daten aus der Lehrlingsrolle an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln:
- Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Lehrlings (Auszubildenden),
- Name und Anschrift der Ausbildungsstätte,
- Ausbildungsberuf sowie
- Datum des Beginns der Berufsausbildung.
An die für den Ausbildungsbetrieb zuständige Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die Eintragung ist für den Lehrling (Auszubildenden) gebührenfrei.
Jeder Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags die Eintragung in die Lehrlingsrolle zu beantragen. Eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift ist beizufügen. Entsprechendes gilt bei wesentlichen Änderungen des Vertragsinhalts.
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Arbeitsschutz Beratung und Unterstützung
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Handwerkskammer Flensburg
0049461 866-0
0049461 866-110
info[at]hwk-flensburg.de
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift:
Postfach 1738
24907
Flensburg
Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK) - Service-Center
+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Heinrichstraße 28-34
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein