Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Keine
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Frau K. Behncke
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
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+49 4621 814-346
+49 4621 814-349
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Frau Kohrt
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
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+49 4621 814-345
+49 4621 814-349
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Frau Schmitz
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
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+49 4621 814-348
+49 4621 814-349
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Frau Stauch
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
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+49 4621 814-347
+49 4621 814-349
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Frau Thiessen
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
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+49 4621 814-0
+49 4621 814-199
s.thiessen[at]schleswig.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein