Prostitution: Verbot - Auskunft
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
+49 4621 87-366
allgemeine.ordnungsangelegenheiten[at]schleswig-flensburg.de
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein