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Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

 

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

 

Keine

 

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

 

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.

 


Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Frau K. Behncke

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Kohrt

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Schmitz

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Stauch

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Thiessen

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein