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Wer zum Zwecke der Aus-, Fort- oder Weiterbildung Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen lassen möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Wollen Sie als Träger im Rahmen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heilhilfsberufe oder naturwissenschaftliche Hilfsberufe Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen lassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

 

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

 

Die Anzeige muss vor Aufnahme in das Lehrprogramm beziehungsweise vor Änderung des Lehrprogramms erfolgen.

 


Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

+49 431 988-0
+49 431 988-7239
schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Postanschrift:
24171 Kiel

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein