Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.
Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird, genau wie die Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung, der Umschulungsprüfung, beendet.
Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen beziehungsweise mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.
Eine Umschulungsprüfung wird regional von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Umschüler zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Dies sind zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.
Da Sie einen Umschulungsvertrag mit einem Unternehmen oder Bildungsträger abgeschlossen haben, wurde dieses Umschulungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihren Vertragspartner angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Umschulungsprüfung ablegen werden. Der Zulassungs- und Anmeldeprozess wird durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gestartet.
Die Durchführung der Umschulungsprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet Ihr Umschulungsverhältnis. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung zweimal zu wiederholen.
Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.
Kurztext
- Umschulungsprüfungen finden bundeseinheitlich an festen Terminen statt
- Regional zuständige Stelle organisiert Umschulungsprüfung
- Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein,
- Ehrenamtlich tätiger Prüfungsausschuss nimmt Prüfungsleistung ab und bewertet
- Zeugnisversand erfolgt durch zuständige Stelle
- Ausbildung endet mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss
- Eine nicht bestandene Umschulungsprüfung kann zweimal wiederholt werde
- Es fallen Prüfungsgebühren für die Umschulungsprüfung an
Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten. Wenn Sie einen eingetragenen Ausbildungsvertrag haben, werden Sie möglicherweise von der zuständigen Stelle vorab auf die anstehende Prüfung hingewiesen, Sie müssen sich in der Regel trotzdem noch zu Prüfung anmelden.
- Nach Ihrer Prüfungsanmeldung werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Bei Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer beziehungsweise mündlicher Prüfungsteil).
- Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung ausweisen.
- Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie in der Regel auf der Homepage der zuständigen Stelle einsehen, bevor Sie die mündliche/praktische Prüfung ablegen.
- Wenn Sie an allen Prüfungsteilen teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie bestanden haben
Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Ihr Prüfungszeugnis wird Ihnen zugesandt.
Voraussetzungen
- Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht
- Sie haben an der vorgeschriebenen Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen, sofern diese in der Umschulungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgesehen ist
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Umschulungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs Monate.
Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
- Umschulungsvertrag (bereits vor Umschulungsbeginn eingereicht)
- Formular Anmeldung zur Umschulungsprüfung
- gegebenenfalls Formular Antrag auf Nachteilsausgleich
§ 71 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§§ 58 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Rechtsbehelf
- Regelungen können je nach Bundesland abweichen
- Widerspruch gegen zuständige Stelle.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Nichtzulassungsbescheid und dem Nichtbestandenenbescheid entnehmen.
- Formular: Anmeldung zur Umschulungsprüfung notwendig; gegebenenfalls Antrag für Betrieblichen Auftrag, Report, Projektarbeit und Fachaufgabe notwendig
- gegebenenfalls Formular: Antrag auf Nachteilsausgleich erforderlich
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen.
Ansprechpartner
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
+49 431 57935-10
+49 431 57935-20
geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de
www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Handwerkskammer Flensburg
0049461 866-0
0049461 866-110
info[at]hwk-flensburg.de
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift:
Postfach 1738
24907
Flensburg
Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr
Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
+49 4331 9453-0
+49 4331 9453-199
lksh[at]lksh.de
www.lksh.de
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
+49 46 21 939-10
+49 46 21 939-126
info[at]notk-sh.de
www.notk-sh.de
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
+49 46 21 9391-0
+49 46 21 9391-26
info[at]rak-sh.de
www.rak-sh.de
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
+49 431 5 70 49-0
+49 431 5 70 49-10
info[at]stbk-sh.de
www.stbk-sh.de
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Postanschrift:
24040
Kiel
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein