Wohnsitz Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Frau K. Behncke
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
Kontakt herunterladen
+49 4621 814-346
+49 4621 814-349
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Frau Kohrt
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
Kontakt herunterladen
+49 4621 814-345
+49 4621 814-349
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Frau Schmitz
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
Kontakt herunterladen
+49 4621 814-348
+49 4621 814-349
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Frau Stauch
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
Kontakt herunterladen
+49 4621 814-347
+49 4621 814-349
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Frau Thiessen
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
Kontakt herunterladen
+49 4621 814-0
+49 4621 814-199
s.thiessen[at]schleswig.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein