Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) ändern lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Haben Sie bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück, können Sie diese ändern lassen.
Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie Sie Gehwegüberfahrt ändern dürfen.
Kurztext
- Gehwegüberfahrten Instandhaltung
- Eine Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße auf mit einem Fahrzeug.
- Bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.
- Maßnahmen der Instandhaltung müssen dem Tiefbauamt gemeldet werden.
- Zuständig:
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
- Sie beantragen die Änderung der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
- Der Antrag wird geprüft.
- Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
Voraussetzungen
- Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
- Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können mit den Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Sie tragen die Kosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.
- Antrag, sofern vorhanden
- Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)
Ansprechpartner
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
0431 3830
0431 383-2754
gst[at]lbv-sh.landsh.de
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauverwaltung
bauverwaltung[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Gallberg 3
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Frau Lange
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauverwaltung
Kontakt herunterladen
+49 4621 814-474
+49 4621 814-409
bauverwaltung[at]schleswig.de
Frau Lange
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauverwaltung
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+49 4621 814-409
bauverwaltung[at]schleswig.de
Stadt Schleswig - Sachgebiet Tiefbau
tiefbau[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Gallberg 4
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein