Änderungen an deutschen Luftfahrtunternehmen beantragen
Wenn Sie handels- und gesellschaftsrechtliche Änderungen an Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen vornehmen möchten, müssen Sie diese melden und beantragen.
Als deutsches Luftfahrtunternehmen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Änderungen in Ihrem Unternehmen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden und beantragen.
Sie können folgende handels- und gesellschaftsrechtliche Änderungen an Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen beantragen:
- Namensänderung
- Sitzverlegung
- Änderungen in der Geschäftsführung
- neue Rechtsform
- sonstige handels- oder gesellschaftsrechtliche Änderungen
Die Änderungen müssen Sie, je nach Anliegen, durch geeignete Unterlagen nachweisen und bestätigen. Für den Antrag müssen Sie Mitglied des Unternehmens sein. Für die Änderung an Ihrem Luftfahrtunternehmen können Kosten entstehen.
Nach Prüfung der mitgeteilten Änderung, erhalten Sie vom LBA
- einen Bescheid,
- die angepasste Betriebsgenehmigung und
- gegebenenfalls das geänderte Luftverkehrsbetreiberzeugnis ( Air Operator Certificate , AOC) .
Kurztext
- Genehmigung Luftfahrtunternehmen Änderung
- handels- und gesellschaftsrechtliche Änderungen bei deutschen Luftfahrtunternehmen müssen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragt und angezeigt werden
- mögliche Änderungen:
- Wechsel des Unternehmensnamens
- Sitzverlegung
- Wechsel in der Geschäftsführung
- handelsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und sonstige Veränderungen
- LBA prüft, ob und inwieweit die Bedingungen für die Erteilung und die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Betriebsgenehmigung auch weiterhin erfüllt werden
- Antrag durch
- Mitglied der Organisation
- nicht in Vertretung möglich
- Kosten
- gesellschaftsrechtliche Änderungen: 250,00 bis 3.000,00 EUR
- Meldung über eine Änderung in der Geschäftsleitung: kostenfrei
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt
Sie können die Änderung eines deutschen Luftfahrtunternehmens online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Sie werden voraussichtlich noch nicht alle Informationen zu Antragsbeginn vorliegen haben. Daher können Sie im Laufe des Antragsverfahrens fehlende Informationen ergänzen und Unterlagen nachreichen.
- Das LBA prüft im Anschluss, ob Ihr Luftfahrtunternehmen weiterhin alle notwendigen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
- Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen finalen Bescheid und Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Ihrem BundID-Konto abrufen und Sie erhalten postalisch Ihre geänderte Betriebsgenehmigung und gegebenenfalls das geänderte Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).
Antrag per Post, E-Mail oder Fax:
- Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
- Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie können die Änderung nur als Mitglied eines deutschen Luftfahrtunternehmens mit gültiger Betriebsgenehmigung beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Allgemein:
- Beschluss der Gesellschafterinnen und Gesellschafter über die Änderung
- Handelsregistereintrag
bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen:
- neue Liste der Gesellschafterinnern und Gesellschafter
- Staatsangehörigkeitsnachweise oder Ausweiskopien der Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- gegebenenfalls werden weitere Nachweise erforderlich, um den Nachweis der weiterhin bestehenden mehrheitlichen europäischen Gesellschafterbeteiligung am Eigentum und Kontrolle des Luftfahrtunternehmens zu führen. Diese werden je nach Komplexität der Gesellschaftsstrukturen nachgefordert.
bei einer Namensänderung:
- aktualisierte Versicherungsnachweise aller Luftfahrzeuge
- geänderte Eigentumsnachweise beziehungsweise geänderte Miet- und Halterschaftsverträge oder Erklärung beider Vertragsparteien über den unveränderten Fortbestand der bestehenden Verträge aller Luftfahrzeuge
bei Änderungen in der Geschäftsführung:
- postalisch einzureichen: polizeiliche Führungszeugnisse der neuen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zur Vorlage bei einer Behörde, die maximal 6 Monate alt sind
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln diese Unterlagen können Sie nachliefern.
Verordnung (EU) Nummer 965/2012 ARO.GEN.330(a)
Artikel 8 Absatz 5 bis 7 Verordnung (EG) Nummer 1008/2008
§ 20 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099
poststelle[at]lba.de
www.lba.de
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1
+49 531 3115
+49 531 3199
aoc[at]lba.de
www.lba.de/DE/Luftfahrtunternehmen/Genehmigungen/GenehmigungLU.html
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein