Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
Wer als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden möchte, benötigt eine staatliche Anerkennung.
Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/Hufschlagschmiedin oder als Hufbeschlaglehrschmied/Hufschlaglehrschmiederin tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Keine
Keine
Nachweise über:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem/er Hufbeschlagschmied/in, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
- den Besuch der erforderlichen Lehrgänge (4 Wochen - Einführungslehrgang und 4 Monate - Vorbereitungslehrgang),
- eine erfolgreich bestandene Prüfung (Hufbeschlagschule),
- die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis).
Der Antrag ist formlos zu stellen.
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Energieversorgung: Geschlossene Verteilernetze (Objektnetz / Industrie- oder Werknetze) - Genehmigung
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
Ansprechpartner
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
0431 9880
poststelle[at]mllev.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein