Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen
Als Sachverständige/r für Gashochdruckleitungen kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit besitzt.
Für die Tätigkeit als Sachverständige/r für Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Anerkannt werden können Sachverständige
- der technischen Überwachungsorganisationen,
- der öffentlich-rechtlichen Materialprüfungsanstalten,
- des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern e.V. (DVGW-Sachverständige).
An das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld, dass in dieser Angelegenheit auch für Schleswig-Holstein zuständig ist.
Für Gashochdruckleistungen, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen, sind gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 GasHDrLtgV auch solche Sachverständigen zugelassen, die bei einer anderen technischen Überwachungsorganisation angestellt sind. Diese technische Überwachungsorganisation muss jedoch durch die oben genannte zuständige Stelle anerkannt worden sein.
Die Rechts- und Fachaufsicht über das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) übt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWAVTT) aus.
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
+49 5323 9612-200
poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
www.lbeg.niedersachsen.de
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein