Arbeitsstättenverordnung: Ausnahme
Ausnahmen von Regelungen der Arbeitsstättenverordnung müssen bei der Unfallkasse Nord beantragt werden.
Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat. Geregelt werden zum Beispiel Anforderungen an Arbeitsräume, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur.
Sie als Arbeitgeber können bei der zuständigen Behörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung schriftlich beantragen, wenn
- Sie andere, ebenso wirksame Maßnahmen treffen oder
- die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist.
Bei der Beurteilung muss die Behörde die Belange der kleineren Betriebe besonders berücksichtigen.
An die Unfallkasse Nord.
- Schriftlicher Antrag,
- Nachweis der Notwendigkeit der Abweichung und
- Nachweis der Vereinbarkeit der Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten.
- Auf Verlangen der Behörde: Nachweis der Wirksamkeit der regelabweichenden Maßnahmen.
§ 3 Abs. 3 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV).
§ 3 ArbStattV - Gefährdungsbeurteilung
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
- Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
- Kündigungsschutz für werdende Mütter
- Kündigungsschutz während der Elternzeit
- Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
0431 220040-10
0431 220040-650
poststelle[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein