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Die Gemeinden sind auf ihrem Gebiet für das Feuerwehrwesen und den Brandschutz zuständig, während die Kreise auf ihrem Gebiet für überörtliche Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe zuständig sind.

In Schleswig-Holstein obliegt den Gemeinden die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe in ihrem Gebiet. Sie haben dazu den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten.

In den aktiven Dienst einer freiwilligen Feuerwehr kann eintreten, wer seinen Wohnsitz im Ausrückbezirk hat oder regelmäßig für den Einsatzdienst zur Verfügung steht. Die Bewerberin oder der Bewerber muss körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst tauglich sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres, auf Wunsch des Mitgliedes spätestens mit dem Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Sofern in einer freiwilligen Feuerwehr eine Jugendabteilung vorhanden ist, können Jugendliche ab Vollendung des 10. Lebensjahres eintreten.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus dem Dienst in öffentlichen Feuerwehren keine Nachteile im Arbeitsverhältnis, in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen, Feuersicherheitswachen, Ausbildungsveranstaltungen oder auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, wird für sie das Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber weitergewährt. Angehörige freiwilliger Feuerwehren haben zum Teil einen Anspruch auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.

Die Kreise haben als Selbstverwaltungsaufgabe die überörtlichen Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahrzunehmen. Hierzu gehört u.a.:

- überörtliche Ausbildungslehrgänge durchzuführen,

- erforderliche Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung einzurichten und zu unterhalten,

- eine ständig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten,

- eine Feuerwehrtechnische Zentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten

und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten,

- zur Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern einen „Löschzug-Gefahrgut“ aufzustellen und

zu unterhalten,

- die Gemeinden bei der Ausstattung ihrer Feuerwehren zu unterstützen und sie in allen Angelegenheiten des Feuerwehrwesens

zu beraten,

- Alarmpläne für den überörtlichen Einsatz und die gemeindeübergreifende Hilfe aufzustellen.

Des Weiteren ist die Landrätin oder der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Feuerwehren, die Amtswehrführungen, den Kreisfeuerwehrverband und die Werkfeuerwehren.

 

  • An die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder,
  • in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster, an die Berufsfeuerwehr oder
  • an die Kreise und kreisfreien Städte für überörtliche Aufgaben.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlichen Feuerwehr oder beim Stadt-/oder Kreisfeuerwehrverband sowie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.

Feuerwehrwesen/Brandschutz

 


Ansprechpartner

Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

+49 4621 87-0
+49 4621 87-569
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Frau Esther Jung

Mitarbeiter Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

Herr Marc Karges

Mitarbeiter Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

Frau Ulrike Wolff-Nissen

Mitarbeiter Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

Bauaufsicht[at]stadt-schleswig.sh
www.schleswig.de/startseite
Gallberg 4
24837 Schleswig

Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr
bzw. nach Absprache
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Stadt Schleswig - Sachgebiet Besondere Gefahrenabwehr / Wahlen

Wahlen[at]stadt-schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Herr Lemburg

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Besondere Gefahrenabwehr / Wahlen

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-321
+49 4621 814-328
p.lemburg[at]schleswig.de

Herr Lemburg

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Besondere Gefahrenabwehr / Wahlen

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+49 4621 814-321
+49 4621 814-328
p.lemburg[at]schleswig.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein