Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen (für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch)
Wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
- Kommunalaufsicht
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein