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Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen und bei Bedarf nachpflegen beziehungsweise ändern lassen.

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen.

Zum Beispiel

  • Industrie- und Handelskammer,
  • Handwerkskammer,
  • weitere Berufskammern.

Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, können Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Änderung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderung und bestätigt Ihnen anschließend die Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:

  • Veränderungen der Wochenarbeitszeit,
  • Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt,
  • Wechsel der Fachrichtung oder Adressänderungen.

Kurztext

  • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Änderung
  • Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen
  • Bei Änderungen nach Ausbildungsbeginn ist eine Anpassung des Verzeichnisses notwendig
  • Eintragung durch Ausbildungsstätte
  • Zuständige Stelle: Kammern

 

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

• die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,

• die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft

• die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,

• die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,

• die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

 

Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.

Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:

  • Rückfragen
  • Nachforderungen von Unterlagen
  • Behebung von Mängeln

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

Voraussetzungen

  • Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen
  • Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung
  • Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen

 

  • Geänderter Vertrag
  • Geänderter Ausbildungsplan
  • Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
  • Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung

Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:

  • Stellungnahme der Ausbildungsstätte
  • Begründendes Dokument

 


Ansprechpartner

Ärztekammer Schleswig-Holstein

+49 4551 803-0
+49 4551 803-180
info[at]aeksh.org
www.aeksh.de
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:

Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.

Apothekerkammer Schleswig-Holstein

+49 431 57935-10
+49 431 57935-20
geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de
www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel

montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Handwerkskammer Flensburg

0049461 866-0
0049461 866-110
info[at]hwk-flensburg.de
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg

Postanschrift:
Postfach 1738
24907 Flensburg

Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg

Montag 07:15 - 17:15 Uhr

Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr

Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr

Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr

Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

+49 4331 9453-0
+49 4331 9453-199
lksh[at]lksh.de
www.lksh.de
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

Schleswig-Holsteinische Notarkammer

+49 46 21 939-10
+49 46 21 939-126
info[at]notk-sh.de
www.notk-sh.de
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

+49 46 21 9391-0
+49 46 21 9391-26
info[at]rak-sh.de
www.rak-sh.de
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

+49 431 5 70 49-0
+49 431 5 70 49-10
info[at]stbk-sh.de
www.stbk-sh.de
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel

Postanschrift:
24040 Kiel

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Tierärztekammer Schleswig-Holstein

+49 481 55 42
+49 481 88 33 5
schleswig-holstein[at]tieraerztekammer.de
www.sh.tieraerztekammer.de
Hamburger Straße 99a
25746 Heide

Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr

Frau Eike Burmeister

Mitarbeiter Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Frau Antje Lass

Mitarbeiter Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Frau Gesa Meyer

Mitarbeiter Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

+49 431 26 09 26-0
+49 431 26 09 26-15
central[at]zaek-sh.de
www.zaek-sh.de
Westring 496
24114 Kiel

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein