Elektronische Lohnsteuerkarte
Unter dem Namen ELStAM (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) werden alle Daten für den Lohnsteuerabzug digital übermittelt.
Unter dem Namen ELStAM (für Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) werden seit dem 1. Januar 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Arbeitgeber können somit jederzeit die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie z.B. Steuerklasse, Freibeträge, Kirchenein- oder-austritt, abrufen.
Der Arbeitgeber benötigt bei Beschäftigungsbeginn von dem Arbeitnehmer nur noch folgende Informationen:
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
- Hauptarbeitgeber ja / nein - (nein = Steuerklasse VI).
Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren im Kalenderjahr 2013 nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Antragsgebundene Freibeträge sind wie bisher jährlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Sie können ab 2016 diesen Freibetrag aber auch erstmals für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen.
Freibeträge für Kinder über 18 Jahren, Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits mehrjährig gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht neu beantragt werden.
Starttermin für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ist gemäß § 39a Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) jeweils der 1. Oktober des Jahres, das dem Jahr der vorgesehenen Berücksichtigung des Freibetrags vorangeht.
Der Antrag für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren muss bis spätestens 30. November des betreffenden Kalenderjahrs beim Finanzamt gestellt werden.
Die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Ihrem Finanzamt ist kostenfrei.
Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung.
Formularserver der Bundesfinanzverwaltung
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie bei ELSTER.
ELSTER - für Arbeitgeber/Innen
ELSTER - für Arbeitnehmer/Innen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
- Auskünfte aus dem Fischereibuch anfordern
- Einkommensteuer Festsetzung
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
Ansprechpartner
Finanzamt Eckernförde-Schleswig
+49 4621 805-0
+49 4621 805-290
poststelle[at]fa-eck-sl.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Suadicanistraße 26-28
24837 Schleswig
Montag 08:00-12:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
Finanzamt Eckernförde-Schleswig Außenstelle Schleswig
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Suadicanistraße 26-28
24837 Schleswig
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein