Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Boden und Grundwasser
+49 4621 87-0
+49 4621 87-588
info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Bitte melden Sie Sich vorab telefonisch oder per Mail.
Herr Benjamin Graß
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Boden und Grundwasser
Frau Meike Schröder
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Boden und Grundwasser
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04621 87396
meike.schroeder[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
438
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Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
+49 5323 9612-200
poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
www.lbeg.niedersachsen.de
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein