Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
Wer im europäischen Ausland eine Fahrlehrererlaubnis erworben hat, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine deutsche Fahrlehrerlaubnis beantragen.
Wenn Sie als (EU-)Ausländer im europäischen Ausland eine Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern erworben haben, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine entsprechende deutsche Fahrlehrerlaubnis erteilt werden.
Handelt es sich um eine Berechtigung zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern, wird diese Einschränkung als Ergänzung in der deutschen Fahrlehrerlaubnis eingetragen.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben oder in dessen/deren Gebiet Sie erstmals Fahrschüler ausbilden wollen.
Keine
Gemäß Nr. 303.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fällt für die Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins eine Gebühr in Höhe von 40,90 Euro an.
- Die im EU-Ausland erworbene Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern und
- die in § 3a Fahrlehrergesetz (FahrlG) aufgeführten Unterlagen.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
- Bewachungsgewerbe: Bestimmte Bewachungsaufgaben (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher) - Erlaubnis
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
Ansprechpartner
Führerscheinstelle Schleswig
+49 4621 87-820
+49 4621 87-337
KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
St. Jürgener Straße 49
24837 Schleswig
Nur nach Terminvereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein