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Der Familienpass bietet Eltern und ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vergünstigte Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur. Auch Lebensgemeinschaften mit Kindern im Haushalt, Pflegefamilien und Adoptivpflegefamilien können den Familienpass nutzen.

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

In einigen Gemeinden, Ämtern oder Städten wird eine geringe Gebühr erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Einige Kommunen und Ämter verlangen die Vorlage von Personalausweisen der Erwachsenen, Geburtsurkunden der Kinder oder Kinderreisepässen und bei Pflegefamilien die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen des Jugendamtes.
Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung danach zu erkundigen.

 

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie

Moltkestraße 25
24837 Schleswig

Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

www.schleswig.de/startseite
Friedrichstraße 9-11
24837 Schleswig

Frau Erichsen

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

Kontakt herunterladen
+49 4621 9368-12
+49 4621 9368-19
b.erichsen[at]schleswig.de

Frau Erichsen

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

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+49 4621 9368-12
+49 4621 9368-19
b.erichsen[at]schleswig.de

Stadt Schleswig - Sachgebiet Tourismus

Friedrichstraße 9-11
24837 Schleswig

Herr Strauß

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Tourismus

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+49 4621 9368-16
+49 4621 9368-19
stadtmuseum[at]schleswig.de

Herr Strauß

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Tourismus

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+49 4621 9368-16
+49 4621 9368-19
stadtmuseum[at]schleswig.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein