Freiwilliges Soziales Jahr ableisten
Sie haben die Schule beendet und können oder wollen eine Ausbildung oder ein Studium noch nicht beginnen? Dann leisten Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ).
Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate verlängert werden.
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind.
Kurztext
- Freiwilliges soziales Jahr Förderung
- Interessierte ab 16 bis 26 Jahren können sich bewerben
- Voraussetzung: Schulpflicht erfüllt
- Bewerbung direkt bei Einsatzstelle oder beim Träger der Wahl
- Bewerbungswege (Online-Formular oder schriftlich per Post) variieren
- Fristen: je nach Träger unterschiedlich
- Kosten: keine
- Dauer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
- Mindestdauer: 6 Monate
- Regeldauer: 12 Monate
- Maximaldauer: 18 Monate
- In Ausnahmefällen: 24 Monate
- Sozialversicherung wird von Trägern bezahlt
- Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen
- zuständig: Bundesamt fuÌr Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
FSJ-Träger in Schleswig-Holstein
Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten.
- Bewerben Sie sich rechtzeitig bei einem Träger. Viele FSJ-Träger bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einigen Trägern müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen.
- Der Träger wird Sie gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einladen.
- Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, unterschreiben Sie einen Vertrag. Darin sind Ihr Einsatzort und der Zeitraum des FSJ festgelegt.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt
- der FSJ Zeitraum wird vor Ihrem 27. Geburtstag beendet
- Sie haben die Schulpflicht erfüllt (je nach Bundesland nach der 9. oder 10. Klasse)
- Sie leisten das FSJ mindestens 6 Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bewerbungsfristen variieren von Träger zu Träger.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Träger und Einrichtung.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
- Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf)
§ 3 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)
§ 9 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)
Rechtsbehelf
Es gibt keine Rechtsbehelfe.
- Formulare: teilweise
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Was sollte ich noch wissen?
Neben dem FSJ gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier ist keine Altersgrenze festgelegt. Mit dem FSJ verwandt sind auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Jahr Kultur (FSJ Kultur) und das Freiwillige Jahr im politischen Leben/ in der Demokratie, im Sport oder im Ausland
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Berufsausbildung: Beratung der beteiligten Personen
- Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung
- Umschulung: Überwachung, Beratung
Ansprechpartner
Sachgebiet Personal
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur
www.schleswig.de/startseite
Friedrichstraße 9-11
24837 Schleswig
Frau Erichsen
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur
Kontakt herunterladen
+49 4621 9368-12
+49 4621 9368-19
b.erichsen[at]schleswig.de
Frau Erichsen
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur
Kontakt herunterladen
+49 4621 9368-12
+49 4621 9368-19
b.erichsen[at]schleswig.de
Träger (FSJ) in Schleswig-Holstein
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein