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Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

 

§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§§ 965 ff. BGB

 


Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Frau K. Behncke

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Kohrt

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Schmitz

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Stauch

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Frau Thiessen

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein