Gesellenprüfung: Gestreckte Gesellenprüfung
Die gestreckte Gesellenprüfung besteht aus einer Gesellenprüfung während und einer Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit.
Alternativ zur herkömmlichen Verfahrensweise mit Zwischenprüfung während und Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit wird in einigen Ausbildungsberufen die gestreckte Prüfungsform mit
- Teil 1 der Gesellenprüfung während der Ausbildungszeit und
- Teil 2 der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit
angewendet.
Die Gesellenprüfung besteht somit aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Teil 1 kann nicht selbständig angefochten und nicht vor Ablegen des Teils 2 eigenständig wiederholt werden. Die klassische Zwischenprüfung entfällt bei dieser Prüfungsform.
Wird die Ausbildung nach dem Ablegen von Teil 1 abgebrochen, kann das Prüfungsergebnis bei einer Wiederaufnahme anerkannt werden.
Für beide Prüfungsteile wird eine gesonderte Anmeldung/Zulassung benötigt.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung.
Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei.
Für die englischsprachige und französischsprachige Übersetzung können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Handwerkskammer.
Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Handwerkskammer Flensburg
0049461 866-0
0049461 866-110
info[at]hwk-flensburg.de
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift:
Postfach 1738
24907
Flensburg
Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein