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Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

 

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 14:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Lorenz

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen

Ludewig

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen

Kontakt herunterladen
+49 4621 87-8703
+49 4621 87-344
hilfe-zur-pflege[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer: 128

Lorenz

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen

Ludewig

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen

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+49 4621 87-344
hilfe-zur-pflege[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer: 128

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Schleswig, SGB XII und Wohngeld

04621 4813-0
04621 4813-299
sozialzentrum.sl-stadt[at]schleswig-flensburg.de
Flensburger Straße 134
24837 Schleswig

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein